Medienservice

Behindertengleichstellungsgesetz: Niedersachsen nur unteres Mittelfeld

| Aktuelles

Pressemitteilung 19/23 v. 20.07.2023

Die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, die Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe in allen Lebensbereichen und eine selbstbestimmte Lebensführung in Würde, all diese wichtigen, aber in ihrer Umsetzung auch komplexen Ziele sollen mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz verwirklicht werden. Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit 2009 in Kraft ist.

„Auch 14 Jahre nach in Kraft treten der Konvention haben Menschen mit Behinderungen immer noch keinen vollen und gleichberechtigten Zugang zu allen Menschenrechten und Grundfreiheiten. Wenn wir es mit der Inklusion ernst meinen, dann müssen wir endlich besser und schneller werden. Das sind wir den knapp acht Millionen Menschen mit Behinderung schuldig“, erklärt Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen.

Nach einem Rechtsvergleich der Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene durch eine Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte hinkt Niedersachsen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Ländervergleich spürbar hinterher. Im direkten Vergleich mit der Gesetzgebung des Bundes und der anderen 15 Bundesländer reicht es nur für einen Platz im unteren Mittelfeld.

Für die anstehende zweite Staatenprüfung durch den Fachausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeigt der aktuelle Bericht schon heute, dass Deutschland und Niedersachsen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterhin viel zu tun haben. Welche Auswirkungen die Überprüfung der UN-BRK auf die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen haben wird, bleibt offen. „Wir blicken gespannt auf die Ergebnisse und hoffen darauf, danach mit einer neuen Grundlage auf eine neue Niedersachsengeschwindigkeit bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft darf aber nicht nur ein Thema der Politik für Menschen mit Behinderungen sein, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe geht sie uns alle an“, so Tack.

Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte