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PMS 11/17 v. 08.05.2017

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Aufruf zur Sozialwahl

Seit Anfang Mai sind rund fünf Millionen Versicherte der Rentenversicherung Bund und Ersatzkassen in Niedersachsen zur Sozialwahl aufgerufen. Bis Ende Mai (Ausnahme BARMER) haben die Mitglieder die Möglichkeit, die Verwaltungsräte und Vertreterversammlungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger zu wählen und hierdurch wesentliche Entscheidungen mitzubestimmen. Diese höchsten Gremien der Träger setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten sowie Arbeitgebern zusammen und werden alle sechs Jahre gewählt. „Die Sozialwahl ist wichtig“, betont Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen e.V.: „Die Gremien nehmen unter anderem Entscheidungen zu Satzungsleistungen, der Höhe von Zusatzbeiträgen aber auch die Besetzung der Widerspruchsstellen und Kontrolle der Vorstände wahr.  Wir sind alle aufgerufen, von diesem Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen.“

Die Sozialwahl ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Eine Wahlbeteiligung von rund 30 Prozent zeigt allerdings, dass die Bedeutung nicht ausreichend wahrgenommen wird.

„Die Sozialwahl muss verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Diese Wahl braucht einen demokratischen Wettbewerb unterschiedlicher Listen und somit letztendlich auch eine demokratische Legitimation“, so Birgit Eckhardt weiter.

Bei der Sozialwahl werden keine einzelnen Personen gewählt, sondern diese schließen sich zu Listen zusammen. In vielen Fällen entspricht die Gesamtzahl der Kandidatinnen und Kandidaten allerdings den verfügbaren Plätzen in den Gremien, sodass keine Wahl stattfindet. Bei der letzten Wahl wurden so über 90 Prozent der Positionen nicht durch eine Urwahl vergeben.

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