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PMS 22/18 v. 23.04.2018
Niedersachsen hinkt bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) anderen Bundesländern hinterher. Der nächste Schritt der Landesregierung - die Klärung der Zuständigkeit bei der Eingliederungshilfe sowie die Finanzierung des Umsetzungsprozesses - ist bisher noch nicht erfolgt.
Aber was passiert, wenn die Frage der Zuständigkeit bei der Eingliederungshilfe nicht rechtzeitig geklärt wird? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Ausschuss Leistungen und Entgelte, bestehend aus Fachleuten der Behindertenhilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V., am heutigen Montag (23.04.2018).
„Wir werden nicht müde die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass die Zeit drängt“, betont Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen. „Solange sich Land und Kommunen, nicht über die Finanzierung einigen können, gibt es für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien keine Rechtssicherheit. Nur wenn die Frage der Zuständigkeit geklärt ist, können die vertraglichen Rahmenbedingungen für die dringend benötigte Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen gesichert werden.“
Der Ausschuss Leistungen und Entgelte des Paritätischen erwartet daher von der Landesregierung, dass sie sich zeitnah auf eine gemeinsame Linie zur Umsetzung verständigt. Für den Ausschuss ist es mehr als unverständlich, dass die seit etlichen Monaten auf dem Tisch liegenden Vorschläge noch nicht zu einer gemeinsamen Haltung innerhalb der Landesregierung geführt haben.
„Das Zeitfenster ist sehr knapp und zwingt uns über die möglichen Auswirkungen nachdenken. Das sind wir den Menschen mit Behinderungen und ihren Familien schuldig. Von der Landesregierung erwarten wir nunmehr zügiges Handeln. Wir fordern, dass auch sie ihre Aufgaben erledigt!“ fasst Birgit Eckhardt die Ergebnisse der Beratung zusammen.