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PMS 41/18 v. 18.09.2018

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Kinderarmut: Nur knapp über 12 Prozent der Sechs- bis unter 15-Jährigen profitieren in Niedersachsen von Teilhabeleistungen

Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche sind unzureichend und ermöglichen weder Teilhabe noch Bildungsgerechtigkeit. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) heute veröffentlicht haben. Demnach profitieren bundesweit weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. In Niedersachsen ist dieser Wert noch niedriger: Nur 12,2 Prozent haben hier, der Expertise zufolge, im Juli 2017 Leistungen in Anspruch genommen. „Die Studie verdeutlicht, dass das Bildungs- und Teilhabepaket gescheitert ist“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Es geht an der Lebenswirklichkeit und an den Strukturen vor Ort vorbei, und die Leistungen kommen nicht bei denen an, die sie brauchen.“

Die „soziokulturellen Teilhabeleistungen“ sehen eine monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterricht vor und waren 2011 neu eingeführt worden. Die Studie belegt, auch in Niedersachsen, deutliche regionale Unterschiede in der Bewilligung. Insgesamt ist die in einem Großteil der Kommunen durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche niederschmetternd gering. „Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer sozialen Situation sowie schon stigmatisiert sind, müssen in einem bürokratischen Verfahren als Bittsteller auftreten, damit sie mit ihren Freundinnen und Freunden gemeinsame Freizeitaktivitäten erleben können“, sagt Birgit Eckhardt. „Und dann erhält der Großteil von ihnen keine Bewilligung, und die Teilnahme bleibt ihnen weiterhin verwehrt.“

Wie es besser funktionieren kann, zeigt beispielweise der Landkreis Verden mit einer besonders niedrigschwelligen Variante: Die Leistungen werden hier über den Antrag auf Leistungen nach SGB II dem Grunde nach automatisch mit beantragt. Die Abrechnung erfolgt über eine Bildungskarte, die mit einem Guthaben ensprechend des Bewilligungszeitraums aufgeladen wird und mit der die Leistungsberechtigten über ein Onlineportal direkt an den Anbieter zahlen oder von diesem abbuchen lassen können. Das Ergebnis dieses unkomplizierten Verfahrens: Mit 91,3 Prozent bewilligter Anträge liegt der Landkreis Verden deutlich über den Bundes- und Landesschnitt.

„Verden ist ein Lichtblick in den ansonsten sehr ernüchternden Quoten bewilligter Anträge in Niedersachsen“, sagt Birgit Eckhardt. „Wir schließen uns daher den Forderungen des Paritätischen und des DKSB nach einem Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und der Einführung einer existenzsichernden, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung an. Denn Teilhabechancen dürfen weder von der Herkunft abhängen noch an einem bürokratischen Konzept scheitern, das Familien, Verwaltung und Leistungsanbieter belastet.“

Die Expertise der Paritätischen Forschungsstelle finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.