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PMS 42/18 v. 20.09.2018
Anlässlich des heutigen Weltkindertags macht der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. auf die seit der Einführung der Beitragsfreiheit für Eltern in vielen niedersächsischen Kindertagesstätten prekäre Finanzierungslücke aufmerksam und fordert, dass die Landesfinanzhilfen den tatsächlichen Kosten entsprechend gezahlt werden und die Kommunen ihrer Verpflichtung zur Kostendeckung nachkommen. „Es geht um die Zukunft unserer Kinder“, betont Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen. „Noch nicht einmal knapp zwei Monate nach Einführung der Beitragsfreiheit schlagen viele Träger Alarm, weil sie die fehlenden Beiträge nicht auffangen können.“ Die Kommunen geben die vom Land gezahlten pauschalisierten Finanzhilfen momentan nur abschlagsweise an die Träger weiter. Eine den tatsächlichen Kosten entsprechende Abrechnung ist vor Oktober nicht in Sicht. „So steht die frühkindliche Bildung vielerorts auf der Kippe, weil die Finanzierung auf eine neue Grundlage gestellt wurde, ohne die daraus entstehenden Konsequenzen zu regeln – das ist unverantwortlich und muss schnellstens geklärt werden“, fordert Birgit Eckhardt.
Bis zur Beitragsfreiheit für Eltern, die in Niedersachsen am 1. August 2018 eingeführt wurde, diente die Anzahl der Kinder in einer Einrichtung als Grundlage der Finanzierung durch die Elternbeiträge. Seit dem 1. August zahlt das Land eine Pauschale, die anhand des Personalvolumens berechnet wird. „Das Land übernimmt einen Mittelwert von 55 Prozent der Personalkosten, das spiegelt die Situation überhaupt nicht wider, reicht bei weitem nicht aus, um die Elternbeiträge auszugleichen und führt an vielen Stellen zu erheblichen Verwerfungen“, erklärt Birgit Eckhardt. Zwar haben zahlreiche Träger sogenannte Defizitdeckungsverträge mit ihren Kommunen abgeschlossen – in diesen Fällen sind die Kommunen verpflichtet, die Finanzierungslücke zu schließen. Doch die Kosten und Finanzierungsmodelle von Kitaplätzen in Niedersachsen sind vielfältig, und die Träger, die keine entsprechende Regelung mit ihrer Kommune getroffen haben, erhalten im schlimmsten Fall außer der Landesfinanzhilfe keine der neuen Situation angepassten Unterstützung. Gerade kleinere Träger bringt diese ungeklärte Situation schon jetzt in prekäre Finanzierungslagen.
Grundsätzlich begrüßt der Paritätische Niedersachsen die Entscheidung, Kindern von Anfang an den Zugang zu kostenfreier Bildung zu ermöglichen. „In Sinne der Chancengleichheit war dies ein guter und wichtiger Schritt“, sagt Birgit Eckhardt. „In der Umsetzung sehen wir ganz klar die Kommunen in der Pflicht: Die Träger erfüllen einen Rechtsanspruch für die Kommunen, also müssen diese auch die Kosten dafür erstatten. Es kann nicht angehen, dass Land und Kommunen die Verantwortung hin- und herschieben und die Träger zwischen die Stühle darüber geraten, wer die Unwuchten zu finanzieren hat. “
Auch das gestern im Bundeskabinett beschlossene „Gute-Kita-Gesetz“ gibt Anlass zur Kritik, da es, zumindest in Teilen, einen Einsatz der Mittel zur Kompensation der Gebührenfreiheit vorsieht. „Das lehnen wir ab, denn das Gesetz soll die Qualität in den Kitas verbessern, eine Forderung, die wir schon lange aufstellen. Die Refinanzierung der wegfallenden Elternbeiträge ist Sache von Land und Kommunen und hat nichts mit einer Verbesserung der Qualität in den Kitas zu tun“, bekräftigt die Landesvorsitzendes des Paritätischen Niedersachsen. Zudem scheint das Gesetz weiterhin nur eine befristete Unterstützung der Länder bis 2022 vorzusehen. „Auch das sehen wir sehr kritisch“, sagt Birgit Eckhardt, „Ein befristeter Umbau solch grundlegender Strukturen ist überhaupt nicht zielführend. Der Bund muss sich langfristig binden, frühkindliche Bildung ist kein temporäres Projekt!“