Als anerkannte Sozialstation arbeiten wir nach den Richtlinien der Kranken- und Pflegekassen und erbringen Leistungen nach dem SGB V, nach dem SGB XI (auch Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI) und SGB XII. Wir haben die wichtigsten Regelungen einschließlich hilfreicher Tipps in einem Infolexikon zusammengestellt. Sie finden hier alles rund um die gesetzlichen Regelungen der Ambulanten Pflege bis hin zu Fragen bei Widersprüchen und zu Leistungsgrenzen.
Bei Fragen rund um unser Angebot beraten wir Sie gerne, bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.
Unsere Leistungen im Einzelnen
1. Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung
- Grundpflegeleistungen, z.B. zur Körperpflege, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Hilfen bei der Mobilität (§ 36)
- Hauswirtschaftliche Leistungen (§ 36)
- Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI beim Bezug von Pflegegeld
- Verhinderungspflege (§ 39) bei kurzfristiger Abwesenheit oder Verhinderung der Pflegeperson (z.B. Urlaub, Krankheit)
- Besondere Betreuungsleistungen (für Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz - z.B. durch eine Demenzerkrankung - eingeschränkt sind), § 45 c) SGB XI
- Beratung und Begutachtung zu Pflegehilfsmitteln (§ 40)
- Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen