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PMS 02/17 v. 24.01.2017
Alleinerziehende und ihre Kinder können sich freuen: Bund, Länder und Kommunen haben sich auf einen Kompromiss zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt. „Endlich“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Die Erweiterung des Anspruchs ist längst überfällig.“
Bisher hatten nur Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren Anspruch auf diese Ersatzleistung, die gezahlt wird, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil aus irgendwelchen Gründen nicht zahlt. Außerdem war der Unterhaltsvorschuss auf maximal sechs Jahre begrenzt. Nun fällt zum einen die willkürliche Altersgrenze, der Unterhaltsvorschuss kann bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Zusätzlich wird auch die Beschränkung auf sechs Jahre aufgehoben. „Das ist ein Meilenstein“, sagt Birgit Eckhardt. „Damit erkennt die Politik die Lebensrealität Tausender Kinder in Deutschland an.“ Der Paritätische hatte die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses schon lange gefordert. Zuletzt hatte sich der Paritätische Gesamtverband auch an einer entsprechenden Kampagne des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. beteiligt.
„Immer wieder suchen Alleinerziehende bei uns Rat und Hilfe, deren Ex-Partner aus ganz unterschiedlichen Gründen keinen Unterhalt zahlen. Die bisherige willkürliche Regelung war für die Betroffenen eine große Belastung“, sagt Monika Placke, Geschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter Niedersachsen e.V. (VAMV). „Wir freuen uns riesig, dass das jetzt ein Ende hat.“
Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Kinder, die auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. „Das schmerzt“, sagt Monika Placke vom VAMV. „Kinder haben nach unserer Auffassung einen Anspruch auf Unterhalt, unabhängig von der Einkommenssituation ihrer Eltern.“ Der jetzt gefundene Kompromiss stellt zwar sicher, dass auch diese Kinder das Nötigste zum Leben erhalten – allerdings eben nicht über den Rechtsanspruch auf Unterhalt, sondern aus der Sozialkasse. Psychologisch macht das einen großen Unterschied, der SGB-II-Bezug stellt die Kinder dauerhaft in eine Ecke. „Damit werden die Kinder stigmatisiert“, sagt Birgit Eckhardt. Der Paritätische werde sich weiter dafür einsetzen, dass auch Kinder und Jugendliche, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, ihren Anspruch auf Unterhalt und Unterhaltsvorschuss geltend machen können.
Von der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses profitieren nach Schätzungen etwa 120.000 Kinder bundesweit.