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Unsere Angebote

Schuldner- und Insolvenzberatung

Dieses Beratungsangebot will der Überschuldung von Privatpersonen entgegenwirken und die daraus entstandenen besonderen Schwierigkeiten beheben helfen.

Die Schuldnerberatung ist eine spezielle soziale Hilfestellung und wird als „persönliche Hilfe“ geleistet. Nach eingehender Beratung mit den Betroffenen (Erstgespräch, Bestandsaufnahme, Problemfindung, Aufnahme der wirtschaftlichen und sozialen Situation) umfasst sie folgende Maßnahmen:

  • Haushaltsplan- und Zahlungsplanaufstellung
  • Prüfung von Einnahme- und Ausgabeverhalten (ggf. durch Wegfall unnötiger Ausgaben kann eine Einnahmeerhöhung erreicht werden)
  • Vorabprüfung von Kauf- und Kreditverträgen auf Richtigkeit und Sittenwidrigkeit, ggf. Einschaltung von Rechtsanwälten,
  • Kontaktaufnahme und Vereinbarung mit Gläubigern, z.B. Ratenzahlungen, Stundungen, Vergleiche, Ratenvergleiche, Erlasse, Teilerlasse, Niederschlagungen, Umschuldungen, Verhinderungen/Rücknahme von Zwangsmaßnahmen, Änderung der Pfändungsfreigrenzen über das Amtsgericht - meist in Verbindung mit Unterhalt und Sozialhilfebedarf bzw. Rentenbezug)
  • Verhinderung der Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch Absicherung des Arbeitsplatzes bzw. bei Neueinstellung durch Vermeidung von Lohnpfändungen.
  • Ausstellen von Bescheinigungen für das Pfändungsschutzkonto

Es werden laufend Mitteilungen zwecks Veröffentlichung im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen an die Presse gegeben.

Ihre Ansprechpartnerin

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Hinweis

Diese Einrichtung wird durch das Land Niedersachsen und den Sparkassenverband gefördert.