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Wohnortnahe Geburtsversorgung: Paritätischer Niedersachsen unterstützt Petition
„Die Situation in der Geburtshilfe in Niedersachsen ist angespannt“, sagt Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen. Gebärende Frauen können oft nicht optimal versorgt werden, unter Wehen müssen sie mitunter weite Fahrten auf sich nehmen. Und allzu oft werden Frauen mit Wehen von Geburtsstationen abgewiesen – wegen Überbelegung. „Das darf so nicht bleiben.“ Deshalb engagiert sich der Paritätische im Aktionsbündnis „Gesundheit rund um die Geburt“ und ruft zur Unterzeichnung der Petition für eine wohnortnahe Geburtsversorgung auf.
Mehr als 15.000 Menschen haben die Petition bereits unterschrieben. Die konkrete Forderung: „Die Geburtshilfe muss als Bestandteil der medizinischen Grundversorgung anerkannt und im niedersächsischen Krankenhausgesetz aufgenommen werden“, sagt Kerstin Tack. Dann müssten Land, Kommunen und Krankenhausbetreiber sicherstellen, dass von überall in Niedersachsen binnen 30 Minuten ein Kreißsaal erreichbar ist. Die Petition ist hier zu finden: https://www.change.org/p/wir-fordern-wohnortnahe-geburtshilfe-in-niedersachsen.
Aktuell geht der Trend in die andere Richtung: 2021 wurden die beiden Kreißsäle in Emden und Friesoythe (Landkreis Cloppenburg) geschlossen; in den vergangenen sieben Jahren gingen in ganz Niedersachsen 20 Kreißsäle verloren. 64 Kreißsäle sind im Bundesland noch gemeldet. „Die übriggebliebenen Kreißsäle sind immer wieder überfüllt und müssen Frauen abweisen“, sagt Kerstin Tack. „Außerdem hat sich die durchschnittliche Fahrdauer zum Kreißsaal erheblich verlängert.“
Das ist gefährlich – für Mutter und Kind. Eine schwedische Studie hat nachgewiesen, dass sich bei einer Anfahrtzeit von mehr als 30 Minuten das Risiko für eine ungeplante Geburt unterwegs verdoppelt. „In so einer Situation sind die Eltern dann auf sich gestellt, bei Komplikationen fehlt die fachliche Begleitung. Das ist nicht hinnehmbar“, sagt Kerstin Tack. Die fehlende Planbarkeit, mangelnde Verlässlichkeit und die nicht vorhandene Wahlfreiheit setzen schwangere Frauen zusätzlich unter Druck. Dabei hat jede schwangere Frau laut SGB V (§24f ) das Recht auf eine Geburtsbegleitung, die ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.
Deshalb appellieren das Aktionsbündnis „Gesundheit rund um die Geburt“ und die Unterzeichner*innen der Petition an die Landesregierung und die Fraktionen im Niedersächsischen Landtag, die wohnortnahe Geburtsversorgung im Krankenhausgesetz zu verankern. Bisher umfasst die Grundversorgung in Niedersachsen nur die Abteilungen der Inneren Medizin und der Chirurgie, die für eine akute Versorgung wohnortnah in 30 Minuten erreichbar sein sollen. „Frauen brauchen eine geschützte, bedarfsgerechte Umgebung mit Betreuung durch ausreichend Fachpersonal während der Geburt“, sagt Kerstin Tack. „So ermöglichen wir Mutter und Kind einen guten und umsorgten Start ins gemeinsame Leben.“