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PMS 17/17 v. 26.05.2017
„Überschuldete brauchen starke Beratung“ lautet das diesjährige Motto der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung, die alljährlich im Juni von den Wohlfahrts- und Fachverbänden durchgeführt wird. Im Mittelpunkt der Aktionswoche vom 19. bis 23. Juni steht die Forderung nach einer Stärkung der Rahmenbedingungen für eine gute Schuldnerberatung.
Die in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zusammengeschlossenen Fachverbände, zu denen auch der Paritätische gehört, haben sich die im Herbst anstehende Bundestagswahl zum Anlass genommen, Forderungen aus der Beratungspraxis an die Politik heranzutragen. „Der Rechtsanspruch auf eine Schuldnerberatung ist, unabhängig vom Einkommen und von der persönlichen Situation des Ratsuchenden, endlich gesetzlich festzuschreiben“, fordert Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V., der in Niedersachsen in vier Kreisverbänden und neun Mitgliedsorganisationen Schuldnerberatung anbietet. Auch müsse das Netz der gemeinnützigen Beratungsstellen bundesweit bedarfsgerecht ausgebaut werden. „Gerade in ländlichen Räumen gibt es immer noch Lücken. Diese Beratungsstellen müssen personell und materiell ausreichend ausgestattet werden, um die Qualität der Beratung zu sichern“, sagt Birgit Eckhardt.
Zu einer starken Beratung gehöre auch der Einsatz für die Bedürfnisse der Überschuldeten. „Die Stärkung des Schuldnerschutzes ist wichtig, etwa durch die Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontos nach Empfehlungen aus der Beratungspraxis“, meint Birgit Eckhardt. Als weiteres Beispiel sei die bedarfsdeckende Existenzsicherung mit entsprechender deutlicher Anpassung der Leistungen der Grundsicherung und Wiedereinführung von einmaligen Leistungen zu nennen. „Auch die Einführung einer eigenständigen Grundsicherung für Kinder ist ein Schritt gegen die Kinder- und Familienarmut“, fügt die Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen weiter an.
Die Grundversorgung mit Energie gehöre ebenfalls gestärkt. „Hier sollten die tatsächlichen Kosten, die bei der Grundsicherung wie Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe nur zu einem geringen Teil eingerechnet werden, vollständig berücksichtigt werden“, sagt Birgit Eckhardt. Wenn es Schulden bei der Krankenversicherung gäbe, müssten die Betroffenen trotzdem eine Regelversorgung erhalten können. Ebenso müsse beruflich Selbstständigen und Kleingewerbetreibenden mit geringem Einkommen der bezahlbare Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung geöffnet werden.
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