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PMS 47/18 v. 20.11.2018

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Kinderrechte ins Grundgesetz!
Junge im Schulunterricht

„Kinder haben Rechte“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. Heute ist der Internationale Tag der Kinderrechte. „Ein guter Anlass, sich die besondere Situation von Kindern bewusst zu machen. Schließlich prägen sie die Gesellschaft von morgen.“

Kinder haben ein Recht auf gute Betreuung. Die Bundesregierung will mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ ihren Teil dazu beitragen. Der vorliegende Entwurf, der nun in die 2. und 3. Lesung im Bundestag geht, enthält aber noch deutliche Schwachstellen. So sieht der Gesetzentwurf eine Befristung der Bundesleistungen vor – im dem Gesetzentwurf vorangegangenen breit angelegten Qualitätsdialog war stets von einer dauerhaften Förderung durch den Bund die Rede. „Das muss dringend noch geändert werden“, sagt Birgit Eckhardt. „Die Zuschussregelungen dürfen allerdings nicht die Bundesländer dazu einladen, ihre Haushaltsansätze zurückzufahren. Der Gesetzestext muss sicherstellen, dass die Mittel aus Berlin auch wirklich in eine Qualitätssteigerung fließen.“

Kinder haben ein Recht auf gute Bildung. Die Lernbedingungen in vielen Schulen widersprechen diesem Recht. Der Bildungserfolg von Kindern ist zu stark an den Bildungsgrad und den sozialen Status ihrer Eltern gekoppelt. Inklusion funktioniert nicht richtig, weil die Regelschulen nicht genug qualifiziertes Personal dafür haben. „Wir brauchen ein Bildungssystem, das jedem einzelnen Kind gerecht wird“, fordert die Landesvorsitzende des Paritätischen.

Kinder haben ein Recht auf Teilhabe, unabhängig vom Einkommen der Eltern. „Wir fordern deshalb eine Kindergrundsicherung, die nicht nur die nackte Existenz sichert, sondern echte Teilhabe in der Schule wie auch im Freizeitbereich ermöglicht“, sagt Birgit Eckhardt. Es darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, ob ein Kind mit seinen Freunden ins Schwimmbad gehen oder sich neue Stifte für den Kunstunterricht leisten kann. Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. „Deshalb darf es umgekehrt auch nicht arm machen, Kinder zu haben.“ Auch diesem Effekt schiebt eine Kindergrundsicherung einen Riegel vor.

Die Große Koalition in Berlin hat grundsätzlich beschlossen, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die niedersächsische Landesregierung unterstützt dieses Vorhaben. „Es wäre ein starkes, längst überfälliges Signal, wenn das endlich umgesetzt würde“, sagt Birgit Eckhardt. „Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind in besonderer Weise schützenswert. Und dieses Schutzbedürfnis muss im Grundgesetz verankert werden.“