Startseite Landesverband
Ambulante Pflege

Unsere Leistungen

Ambulante Pflegeleistungen werden sowohl von den Kranken- als auch von der Pflegeversicherung, bei Bedürftigkeit von der Sozialhilfe sowie privat finanziert. Dabei hat jeder Versicherungsbereich seine eigene Vorschriften und Strukturen. Wir haben die wichtigsten Regelungen einschließlich hilfreicher Tipps in einem Infolexikon zusammengestellt. Sie finden hier alles rund um die gesetzlichen Regelungen der Ambulanten Pflege bis hin zur Frage von Widersprüchen und Leistungsgrenzen.

MDK-Prüfung 2016: Qualitätsnote 1,0

Bei Fragen rund um unsere Leistungen beraten wir Sie gerne, bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

1. Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung

Die detaillierte Beschreibung der Leistungen der Pflegeversicherung  finden Sie in unserem Leistungskomplexkatalog. Diese Leistungen werden bis zur Höhe der jeweiligen Pflegestufe durch die Pflegeversicherung und darüber hinaus privat finanziert:

  • Grundpflegeleistungen, z.B. zur Körperpflege, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Hilfen bei der Mobilität (§ 36)
  • Hauswirtschaftliche Leistungen (§ 36)
  • Beratungsbesuche nach § 37.3 Pflegeversicherung beim Bezug von Pflegegeld
  • Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege (§ 39)
  • Besondere Betreuungsleistungen (für Demente) (§ 45b/c)
  • Schulung von Pflegepersonen in Pflegekursen oder als Schulung vor Ort (§ 45),
  • Beratung und Begutachtung zu Pflegehilfsmitteln (§ 40)
  • Beratung zu Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 40)

Mehr zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen Leistungen finden Sie in unserem Infolexikon oder in unserer Pflegebroschüre.

 

2. Leistungen der Krankenversicherung (Behandlungspflege)

Ausführliche Informationen zu Leistungen der Krankenversicherung Zuhause, zum Ablauf sowie zu den Zuzahlungen finden Sie im Infolexikon.

Folgende Leistungen der Behandlungspflege übernehmen wir gerne für Sie:

  • Medikamentengabe
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen,
  • Verbandswechsel,
  • Medizinische Einreibungen,
  • Insulininjektion,
  • Blutzucker messen
  • Grundpflege im Rahmen der Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes

Folgende weiteren speziellen Leistungen der Behandlungspflege bieten wir an:

  • Versorgung bei PEG
  • Tracheostomaversorgung
  • Stomaversorgung
  • Pflege des zentralen Venenkatheters (Port-a-cath)

3. Weitere Dienstleistungen

Darüber hinaus bieten wir Ihnen Begleitungs- und Betreuungsleistungen an. Sie können diese Leistungen zum Beispiel stundenweise abrufen. Weitere Informationen zu privat zu finanzierenden Leistungen finden Sie im Infolexikon.