Ambulante Pflegeleistungen werden sowohl von den Kranken- als auch von der Pflegeversicherung, bei Bedürftigkeit von der Sozialhilfe sowie privat finanziert. Dabei hat jeder Versicherungsbereich seine eigene Vorschriften und Strukturen. Wir haben die wichtigsten Regelungen einschließlich hilfreicher Tipps in einem Infolexikon zusammengestellt. Sie finden hier alles rund um die gesetzlichen Regelungen der Ambulanten Pflege bis hin zur Frage von Widersprüchen und Leistungsgrenzen.
MDK-Prüfung 2016: Qualitätsnote 1,0
Bei Fragen rund um unsere Leistungen beraten wir Sie gerne, bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
1. Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung
Die detaillierte Beschreibung der Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie in unserem Leistungskomplexkatalog. Diese Leistungen werden bis zur Höhe der jeweiligen Pflegestufe durch die Pflegeversicherung und darüber hinaus privat finanziert:
- Grundpflegeleistungen, z.B. zur Körperpflege, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Hilfen bei der Mobilität (§ 36)
- Hauswirtschaftliche Leistungen (§ 36)
- Beratungsbesuche nach § 37.3 Pflegeversicherung beim Bezug von Pflegegeld
- Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege (§ 39)
- Besondere Betreuungsleistungen (für Demente) (§ 45b/c)
- Schulung von Pflegepersonen in Pflegekursen oder als Schulung vor Ort (§ 45),
- Beratung und Begutachtung zu Pflegehilfsmitteln (§ 40)
- Beratung zu Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 40)
Mehr zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen Leistungen finden Sie in unserem Infolexikon oder in unserer Pflegebroschüre.