- Die Organisation der Tagespflege wird durch die gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung geregelt.
- Seit 01.01.2015 steht jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad die Pflegesachleistung (je nach Pflegegrad) zusätzlich in voller Höhe für die Tagespflege zur Verfügung. Das Pflegegeld oder die Pflegesachleistung die in der häuslichen Versorgung gezahlt werden, bleiben davon unberührt.