Tagespflege Haus Orde
Leistungen der Pflegekasse
- Die Organisation der Tagespflege wird durch die gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung geregelt.
- Seit 01.01.2015 steht jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 die Pflegesachleistung (je nach Pflegegrad) zusätzlich in voller Höhe für die Tagespflege zur Verfügung. Das Pflegegeld oder die Pflegesachleistung die in der häuslichen Versorgung gezahlt werden, bleiben davon unberührt.
- Auch die Fahrtkosten für An- und Abfahrt trägt die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad von 2 bis 5 vorliegt.
- Der Betrag für Unterkunft und Verpflegung muss selbst übernommen werden. Diese Kosten können von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 131 Euro pro Monat erstattet werden. Es handelt sich hier um das Budget für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die ab Pflegegrad 1 zur Verfügung stehen.