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PMS 08/20 v. 17.04.2020

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Paritätischer unterstützt jugendpolitischen Zwischenruf des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses – Schutz von Kindern und Jugendlichen muss sichergestellt sein!
Drei Mädchen stehen vor einer Wand mit der Aufschrift "Jugendtreff"

"Das grundgesetzlich verankerte staatliche Wächteramt für Kinder und Jugendliche kennt keine Quarantäne: auch in Zeiten der Corona-Krise muss allen Familien, Kinder und Jugendlichen die Hilfen zur Verfügung gestellt werden, die sie benötigen. Jugendämter müssen funktionieren, Hilfen bewilligt und Kinder geschützt werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss auch bei den aktuell diskutierten Öffnungsszenarien eine zentrale Rolle spielen. Es kann nicht sein, dass Geschäfte wieder öffnen, während Unterstützungsangebote wie Tagesgruppen weiter geschlossen bleiben. Zumindest die Einrichtung von Notgruppen muss hier ermöglicht werden", so Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen.

Aus diesem Grund bitten wir um besondere Beachtung des nachstehenden jugendpolitischen Zwischenruf des niedersächsischen Landesjugendhilfeauschusses:

Kinder- und Jugendhilfe ist systemrelevant!  
Kinderschutz in Zeiten der Corona-Pandemie sicherstellen: ein Zwischenruf des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses zur aktuellen Situation

Wir alle befinden uns in einer Ausnahmesituation. Die Ausbreitung des COVID-19-Virus macht auch vor Europa und Deutschland nicht halt und hat zu einer hohen Anzahl von bestätigten und einer wohl weitaus höheren Gesamtzahl von Infizierten geführt. Als eine zentrale Maßnahme zur Eindämmung des Virus werden weltweit zwischenmenschliche Kontakte beschränkt. Je weniger Menschen miteinander in Kontakt treten, umso geringer die Gefahr einer Infizierung, umso geringer die weitere Verbreitung des Virus. Zu diesem Zweck wurden auch in Deutschland weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens veranlasst, die bis vor wenigen Wochen nur schwer vorstellbar war.

Gleichwohl gibt es Lebensbereiche und Funktionsbereiche einer Gesellschaft, die auch in Zeiten der Corona-Pandemie sichergestellt sein müssen. Neben dem augenscheinlichen Bereich des Gesundheit- und Pflegesystems, der Versorgung mit Lebensmitteln oder mit Strom und anderen Gütern gilt dies auch für die Kinder- und Jugendhilfe.

Kinder- und Jugendschutz in Zeichen der Corona-Krise
Die Kinderschutzlandschaft in Niedersachsen konnte bisher auf ein hoch differenziertes System von Angeboten zurückgreifen. Das umfassende Netzwerk reichte von präventiven Angeboten, über die Eltern- und Erziehungsberatung, ambulante Familienhilfen sowie über intensive sozial-pädagogische Einzelbetreuung bis hin zu (außerschulischen) Schutzräumen in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und spezialisierte Anlaufstellen (z.B. bei sexueller Gewalt). Durch die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen konnten viele Familien so stabilisiert werden, dass stationäre Maßnahmen nicht in Anspruch genommen werden mussten.

Aus Gründen des Infektionsschutzes wurden Schulen, Kindertagesstätten und weitere offene Räume geschlossen. Es finden keine Maßnahmen und Angebote der Jugendarbeit mehr statt und viele ambulante Hilfsangebote sind auf das Nötigste reduziert. Persönliche Kontakte sind von der Regel zur Ausnahme geworden und Hausbesuche finden in den meisten Fällen nur noch in Notfällen statt. Teilstationäre Angebote wie Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII und niedrigschwellige Anlaufstellen wie Jugendzentren als Schutzräume sind ganz geschlossen. Eine Vielzahl von Leistungen kann im Moment nicht in Anspruch genommen werden.

In dieser Situation ist daher insbesondere in Familien mit einem Anstieg von problematischen Verhaltensweisen zu rechnen. Dies können Fluchten in Bewältigungsstrategien wie Alkohol- und Drogenkonsum sein, aber auch die Zunahme von häuslicher (körperlicher, emotionaler und sexueller) Gewalt,  gegenüber den Kindern und Jugendlichen, aber auch unter den Erwachsenen. Die Krise wirkt hier wie ein Brennglas für bereits länger bestehende Probleme, während gleichzeitig externe Hilfsangebote für die Familien wie z.B. in Jugendzentren, Beratungsstellen oder die Möglichkeit, während der Schulzeit Unterstützung zu finden, fehlen.

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen haben viele freie Träger von ambulanten und teilstationären Angeboten und Jugendämter bemerkenswert flexibel auf die neuen Herausforderungen reagiert und neue Wege der Kommunikation eingeführt. Allerdings können diese neuen Wege nicht die Unterstützung ersetzen, die bisher geleistet wurde, sondern allenfalls eine zeitlich begrenzte Notlösung sein.  

Die aktuelle Situation, die unbelastete Familiensysteme schon vor enorme Herausforderungen stellen würden, wie der Wegfall der Tagesstruktur und von sozialen Kontakten, ggfs. existenzbedrohliche Probleme aufgrund von Kurzarbeit und Arbeitsplatzunsicherheit, können für die Adressat*innenfamilien der Jugendhilfe schnell zu einem massiven Problem werden.

Art 6.2 des Grundgesetztes: "Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."
Die Sicherstellung des Kindeswohls durch die staatliche Gemeinschaft bleibt als Verpflichtung auch in den Zeiten der Pandemie unberührt. Der Staat darf den Infektionsschutz nicht über den Kinderschutz stellen und muss seinem staatlichen Wächteramt ohne Einschränkungen nachkommen.

Kinder- und Jugendhilfe ist systemrelevant!
Die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe müssen in den Katalog der systemrelevanten Berufe aufgenommen werden. Gerade im Hinblick auf die oben beschriebenen erweiterten Aufgaben ist der Zugang zur Notbetreuung in Kita und Schule für die Kinder von Mitarbeitenden insbesondere in den Arbeitsfeldern der Hilfen zur Erziehung, des Kinder- und Jugendschutzes sowie im Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter unumgänglich.  

Zugänge zu Leistungen und Angeboten sicherstellen!
Trotz der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie muss der Zugang zu Unterstützung auch in Krisenzeiten gesichert sein. Das grundgesetzlich verankerte staatliche Wächteramt kennt keine Beschränkungen: Der Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung ist dementsprechend auch in Zeiten der Corona-Krise zu gewährleisten. Die Funktionsfähigkeit der Jugendämter muss auf jeden Fall sichergestellt und Hilfen weiter bearbeitet und bewilligt werden.
Das Land Niedersachsen muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auf kommunaler Ebene zwischen Gesundheitsschutz und dem Schutz der Kinder und Jugendlichen abgewogen werden kann. Landesweit müssen Jugendämter/ASD im Austausch mit den Kita-Trägern und Schulen dafür sorgen, dass die Notfallbetreuung für Kinder, die aus Kinderschutzgründen eine Kita besuchen sollen und für vulnerable Familien mit individuellen pädagogischen Bedarfen, umgesetzt wird.  
Für Kinder und Jugendliche, die bis zur Schließung der Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII per Erlass in diesen betreut wurden, muss zu ihrem Schutz und ihrer Unterstützung die Einrichtung von kleinen Not-Tagesgruppen ermöglicht werden.  
Zudem erscheint es sinnvoll, über neue, kurzfristige Unterstützungsleistungen für betroffene oder bedrohte Kinder nachzudenken: so könnten 2-3 wöchige Freizeiten in den leerstehenden Bildungsstätten mit einer abgeschlossenen Teilnehmer*innen- und Betreuer*innen-Gruppe, die nicht zu den Risikogruppen gehören, die familiäre Situation entspannen und für die schutzbedürftigen Kinder  und Jugendlichen das geringere Risiko darstellen.

Handlungssicherheit für die Kinder- und Jugendhilfe sicherstellen!
Am 17.03.2020 traten in Niedersachsen weitreichende Maßnahmen zur weiteren Kontaktreduzierung in Kraft. Bis heute fehlt es hierbei an klaren und verbindlichen Hinweisen, wie beispielsweise der Erlass für Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe auszulegen ist bzw. wie die dort geltenden Realitäten zu berücksichtigen sind. Gelten die Kinder und Jugendlichen in Wohngruppen als Mitglieder eines Haushalts? Können ambulante Hilfen weiterhin außerhalb der häufig engen räumlichen Gegebenheiten mit den Familien umgesetzt werden? Wird digitale Beratung als Fachleistung anerkannt und finanziert? Dringend zu klären ist auch, wie die Arbeit der sozialpädagogischen Familienhilfe unter Beachtung des Infektionsschutzes geleistet werden kann. Für diese und weitere Fragen bedarf es zeitnah landesweite Handlungsempfehlungen und möglichst einheitliche Qualitätsstandards.  

Vielfalt bewahren - Trägerstrukturen unbürokratisch sichern!
Die (Teil-)Schließung verschiedener Angebote stellte viele Träger – insbesondere im ambulanten Bereich – vor erhebliche finanzielle Probleme. Genau auf diese Träger wird es aber nach der Krise ankommen, wenn deren Leistungen der Unterstützung für junge Menschen und Familien umso mehr gebraucht werden. Die Lücken im sozialen Netz, die während der Krise gerissen werden, können danach nur schwer oder gar nicht mehr gefüllt werden.
Aus diesem Grunde muss schnell und unbürokratisch die Umsetzung des Sozialschutz-Paketes und konkret des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG für Niedersachsen angegangen werden. Es bedarf dringend einheitlicher Vorgaben und Handlungsleitlinien, die mit den beteiligten Akteuren abzustimmen sind. Alle Beteiligte benötigen Klarheit für die Zukunft, damit alle Kraft in die Unterstützung der belasteten Familien fließen kann.
Hierbei wird die oft zitierte und gesetzlich normierte „partnerschaftliche“ Zusammenarbeit von freien und öffentlichen Trägern einer wirklichen Belastungsprobe ausgesetzt sein.

Mehrbedarfe abbilden und refinanzieren!
Wohngruppen und weitere stationäre Angebote der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten seit der Schließung der Schulen und Kindertagesstätten dauerhaft im „Ferienmodus“, stellen also dauerhaft auch für Zeiten, in denen die Jugendlichen normalerweise die Schule aufsuchen, die Betreuung sicher. Dieser personelle Mehraufwand, ebenso wie im Falle von Quarantänemaßnahmen oder durch wegfallende Freizeitaktivitäten, muss auch entsprechend vergütet werden. Für die Träger der Hilfen zur Erziehung müssen hier rechtssichere und unbürokratische Lösungen gefunden werden.

Heute für morgen Perspektiven entwickeln!
Es muss bereits jetzt diskutiert werden, unter welchen Voraussetzungen die durch Erlass geschlossene Angebote, wie beispielsweise die Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII, wieder geöffnet werden können, um für junge Menschen und ihre Familien nach einer längeren Zeit der Schließung die dringend notwendige Unterstützung zu erbringen. Hilfeplanverfahren dürfen nicht auf längere Zeit ausgesetzt werden  hier muss ggf. auf mediale Konferenzen ausgewichen werden. Statt Einzelfalllösungen sollte hier an strukturellen niedersachsenweiten Lösungen gearbeitet werden.