„Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG = Anmietung eines Fahrzeuges mit Fahrer“
Unser Leistungsspektrum
Unser Mietwagenbereich tritt mit dem Anspruch an, möglichst alle Wünsche seiner Kunden bezüglich Beförderung und Transport zu deren vollster Zufriedenheit zu erfüllen. Um dies zu realisieren steht ein umfassendes Dienstleistungspaket zur Verfügung:
- Unsere Fahrzeuge fahren Sie von und zu Ärzten, Krankenhäusern, Dialysen oder zur Kur. Bei Verordnung einer Krankenfahrt rechnen wir (ganz oder teilweise) direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Es gibt behindertengerechte Rollstuhlfahrzeuge mit speziellen Liften und Auffahrrampen, die sie ebenfalls anfordern können. Speziell geschulte Fahrer betreuen Sie vor dem Einsteigen und nach dem Aussteigen, begleiten Sie zum Arzt, ins Krankenhaus oder kümmern sich um ihr Gepäck.
- Fernfahrten: Nichts ist unmöglich und teilweise günstiger als Sie denken. Für Fernfahrten sind Festpreise möglich, die frei vereinbar sind.
- Flughafentransfer: Auf Wunsch bringt Sie ein Mietwagen zum Zielflughafen Ihrer Wahl und holt Sie von dort auch wieder ab.
- Für Personengruppen von 2 bis 8 Personen bieten wir Ihnen ggf. auch maßgeschneiderte Beförderungslösungen an.
- Kleintransporte / Kurierdienste / Botenfahrten: Transportgut, Dokumente oder einfach nur Kleinteile (z.B. Schlüssel abgeben oder einen Blumenstrauß ausliefern) schnellstmöglich und sicher zu befördern ist für uns kein Problem.
- Kinderbeförderung: Erfahrene Fahrer und/oder Fahrerinnen bringen Ihre Kinder sicher in den Kindergarten oder in die Schule und zurück. Für Kinder geeignete Rückhaltesysteme sind vorhanden und sollten bei der Fahrzeugbestellung mit angefordert werden.
Unsere weiteren Kompetenzen im Fahrdienstsektor:
Derzeit befinden Sich im Fahrzeugpool des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Friesland eine Vielzahl von Fahrzeugen, die überwiegend für Fahrdienste zu Einrichtungen der Behindertenhilfe (z.B. Werkstätten für behinderte Menschen, Heilpädagogische Zentren, Schulen und Kindertagesstätten) eingesetzt werden. Hiervon sind etwa 1/3 der Fahrzeuge mit Sonderausstattungen für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen ausgerüstet.
Die Fahrzeuge des Kreisverbandes Friesland sind im Sinne der jeweils aktuellen DIN-Vorschriften für Behindertentransportfahrzeuge (DIN 75078) ausgestattet und stehen unter ständiger interner und externer Kontrolle (u.a. durch unabhängige und periodische DEKRA Prüfungen des gesamten Fuhrparks).
Die Auswahl der Fahrer verläuft in einem mehrstufigen Verfahren, wobei wir größtmöglichen Wert darauf legen, dass Fahrer und Fahrerinnen sich nicht nur fachlich einwandfrei und korrekt, sondern auch hilfsbereit und freundlich gegenüber den ihnen anvertrauten Fahrgästen verhalten.
Die Fahrzeuge sollen technisch einwandfrei, sauber und gepflegt aussehen und auch das Aussehen des Fahrers oder der Fahrerin sollten zu keiner Beanstandung Anlass geben.