Der Beirat des Kreisverbandes berät mit der Geschäftsführung die verbandspolitischen Angelegenheiten und vertritt auf der örtlichen und regionalen Ebene die Interessen der Mitgliedsorganisationen.
Die Aufgaben des Beirats sind u. a.:
- Aufnahmeverfahren neuer Mitgliedsorganisationen
- Vergabe von zweckgebundenen Zuschüssen an Mitgliedsorganisationen
- Mitbeteiligung bei der Berufung, ggf. Abberufung, der Geschäftsführung des Kreisverbandes
Der Beirat des Kreisverbandes besteht aus folgenden Mitgliedern: