PMS 08/19 v. 21.02.2019
„Das Bundesverfassungsgericht hat nur bestätigt, was wir schon lange fordern“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V, über das Karlsruher Urteil, das den grundsätzlichen Ausschluss von Menschen in umfassender juristischer Betreuung vom Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. „CDU und SPD in Niedersachsen haben in ihrem Koalitionsvertrag stehen, dass sie den Wahlrechtsausschluss von mehr als 8000 Menschen mit Behinderung in Niedersachsen beenden wollen. Geschehen ist bislang nichts. Nach diesem wegweisenden Urteil muss die Große Koalition endlich liefern.“
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute sein Urteil zu einer Klage von Betroffenen veröffentlicht, die 2013 von der Bundestagswahl ausgeschlossen worden waren. Den Karlsruher Richtern zufolge sind die geltenden Regelungen verfassungswidrig, vor allem, weil sie zu allgemein gehalten sind. Ungefähr 80.000 Menschen mit Behinderung und psychisch Kranke, die umfassend juristisch betreut werden, sind in Deutschland pauschal von Bundes- und Landtagswahlen sowie von Kommunalwahlen ausgeschlossen. In Niedersachsen sind gut 8000 Menschen betroffen. „Diese Menschen werden alle über einen Kamm geschoren“, sagt Birgit Eckhardt. „Das ist nicht länger hinnehmbar und entspricht auch nicht der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ja ratifiziert hat.“
Niedersachsens SPD und CDU haben mit Bezug auf ebenjene UN-Konvention in ihrer Koalitionsvereinbarung festgehalten, das Wahlrecht entsprechend ändern zu wollen. „Wir werden in den nächsten Tagen bei der Regierung und den Koalitionsparteien dafür werben, dass diese Gesetzesänderung nun zügig auf den Weg gebracht wird“, kündigt die Landesvorsitzende des Paritätischen an. „Schließlich hat sich die Große Koalition das Thema Inklusion auf die Fahnen geschrieben. Zu echter Teilhabe gehört das Wahlrecht einfach dazu.“