Haushaltshilfe und Familienpflege
Unsere Leistungen
Wir beraten Sie kompetent und ausführlich über Ihre individuellen Ansprüche im Bereich der Haushaltshilfe und Familienpflege. In vielen Fällen werden die Kosten bei gesetzlich Versicherten hierfür von der Krankenkasse getragen. Daneben gibt es eine Reihe anderer Leistungsträger, darunter die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die Kinder- und Jugendhilfe oder die Sozialhilfe, die die Kosten für die Hilfe ggf. übernehmen. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Unterstützung und helfen Ihnen beim Beantragen der Kostenübernahme.
Wir unterstützen, wenn
• Mütter oder Väter erkranken, die Kinder erziehen
• erziehende Mütter oder Väter an einer Vorsorge-, Rehabilitationsmaßnahme oder
einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen
• Kinder in Notsituationen versorgt werden müssen, weil die Eltern abwesend sind
• Haushaltsführende erkranken – auch wenn keine Kinder im Haushalt leben
• Sie chronisch krank und/oder behindert sind
• Sie erkrankt und/oder gebrechlich sind
• Sie im Rahmen der Pflegeversicherung Haushaltshilfe benötigen
• Sie während einer Schwangerschaft erkranken oder entbunden haben