Wir bieten Ihnen ambulante Pflegedienstleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) in den Bereichen der Grund- und der Behandlungspflege.
GrundpflegeAls Grundpflege werden all diejenigen Hilfestellungen bezeichnet, die mit der Bewältigung der Grundverrichtungen (Körperhygiene, Aufnahme von Nahrung, Ausscheiden, Mobilisation) im Zusammenhang stehen.
- Kleine Grundpflege (Teilkörperwäsche)
- Große Grundpflege (Ganzkörperwäsche)
- Hilfe beim Aufstehen / Zubettgehen
- Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und/oder situationsgerechten Lagerung in und außerhalb des Bettes
- Mahlzeitenzubereitung u. -verabreichung (Neben- und Hauptmahlzeit, Sondenkost)
Behandlungspflege
Als Behandlungspflegeleistungen werden alle medizinischen Hilfen bezeichnet, die von einem Arzt verordnet werden und überwiegend von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden.
- Stellen und Verabreichen von Medikamenten
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Wechseln von Verbänden / Kompressionsverbänden
- Verabreichen von Injektionen
- Richten von Injektionen
- Absaugen der Luftwege, Bronchialtoilette
- Messen des Blutdrucks
- Messen des Blutzuckers
- Blasenspülungen
- Behandlung eines Dekubitus
- Versorgung von Drainagen
- Einläufe, Klysma, manuelle Ausräumung des Darms
- Verabreichen und Kontrolle von Infusionen
- Inhalationen
- Instillationen
- Aufbringen von Kälteträgern
- Wechsel von Verbänden (z.B. Wundverbände, Verbände bei suprapubischem Blasenkatheter)
- Legen eines Blasendauerkatheters
- Einreibungen (Aufbringen von Medikamenten auf die Haut)
- Dermatologische Bäder
- Pflege einer PEG/eines Button
- Stomapflege
- Trachealkanülenpflege
- Pflege eines zentralen Venenkatheters/Port-a-cath