Aus dem Jahr 2022
PMS 27/19 v. 18.06.2019
„Die Situation in den Kindertagesstätten muss sich spürbar und vor allem dauerhaft verbessern“, erklärt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Um dies zu erreichen, ist die von Verbänden, Trägern, Einrichtungen, Eltern und Mitarbeitenden seit Jahren geforderte dritte Fachkraft in Kindertagesstätten längst überfällig. Nur so kann eine echte, dauerhafte Verbesserung der Qualität sichergestellt werden.“
„Die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Niedersachsen ist nicht gut gelöst“, sagt Birgit Eckhardt. Das Land Niedersachsen hat den Vertrag zur Umsetzung des Gesetzes bereits unterschrieben und am heutigen Dienstag nochmals darüber im Plenum debattiert. Der Paritätische Niedersachsen appelliert an das Land, die 526 Millionen Euro, die der Bund an das Land Niedersachsen gibt, für dauerhafte und gesetzlich verankerte Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung zu nutzen.
Laut Vertrag nutzt das Land Niedersachsen 301 der 526 Millionen Euro im Rahmen einer neuen Richtlinie Qualität unter anderem zur Finanzierung dritter Betreuungskräfte in Kindergartengruppen. Gleichzeitig wird allerdings die sogenannte QUIK-Richtlinie abgelöst – über sie wären im selben Zeitraum 180 Millionen Euro für den gleichen Zweck geflossen. Dank der Bundeszuschüsse kann das Land nun 120 Millionen Euro mehr dafür ausgeben, aber eben nur bis 2022.
„Und was passiert danach? Die Befristung dieser Richtlinie ist zu kurz gedacht“, sagt Birgit Eckhardt. „Wir brauchen eine langfristige, gesetzlich verankerte Strategie, um die Personalschlüssel in den Kindergartengruppen zu verbessern.“ Eine solche Strategie muss die Ausbildungsbedingungen für zukünftige Erzieherinnen und Erzieher genauso umfassen wie Regelungen für zum Beispiel Gruppengrößen und Vorbereitungszeiten. „Das Kindertagesstättengesetz muss überarbeitet werden und das alles regeln“, fordert die Vorsitzende des Paritätischen. „Genauso wie die Finanzierung.“
Dass Bildung nichts kosten darf und also auch die Kindertagesbetreuung kostenlos sein muss, entspricht der verbandlichen Haltung des Paritätischen. „Aber Beitragsfreiheit an sich ist kein Qualitätsmerkmal“, sagt Birgit Eckhardt und verweist auf die übrigen Bundesmittel sowie die durch den Wegfall der QUIK-Richtlinie freigewordenen Mittel, die nun zur Gegenfinanzierung der Beitragsfreiheit genutzt werden sollen. „Dies dient aber nicht der Verbesserung der Qualität. Weder die Kinder noch die Erzieherinnen und Erzieher haben etwas davon. Für die namensgebende ,Gute Kita‘ ist die dritte Fachkraft in allen Gruppen unerlässlich.“
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen wird sich gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung dafür einsetzen, dass das geplante neue Kindertagesstättengesetz echte, dauerhafte qualitative Verbesserungen sicherstellt.