Das Land Niedersachsen und die Landesverbände der Pflegekassen bieten über den Paragraphen 45d SGB XI Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger an.
Nach diesem Paragraphen können Selbsthilfegruppen, die Menschen mit der Pflegegrad 1 bis 5 zuhause betreuen, jährlich eine Pauschalförderung beantragen.
Voraussetzungen dafür sind, dass die Gruppe seit mindestens 3 Monaten besteht. Ebenso müssen an den Treffen regelmäßig 6 Personen teilnehmen, von denen mindestens drei zu Pflegende zu Hause betreuen.
Die Anträge werden von der Kontaktstelle für Selbsthilfe des Paritätischen Wohlfahrtverbandes Hameln-Pyrmont angenommen.
Selbsthilfekontaktstelle