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Unsere Angebote

Pflegeberatung nach § 37.3

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und keine Unterstützung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen zu lassen.

Sie haben die Möglichkeit, das Beratungsgespräch durch unsere Pflegefachkraft durchführen zu lassen, die Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite steht und aus pflegerischer Sicht eine angemessene Pflege zuhause sicherstellt.

Melden Sie sich gern telefonisch bei uns und vereinbaren einen Beratungstermin.

Ihre Ansprechpartnerin