Ambulante Pflegeleistungen werden sowohl von der Kranken- als auch von der Pflegekasse, bei Bedürftigkeit von der Sozialhilfe sowie privat finanziert. Dabei hat jeder Versicherungsbereich seine eigenen Vorschriften und Strukturen.
Alles Wichtige über die Pflegeversicherung finden Sie in der "Infothek Pflege" im Navigationsbereich links.
Bei Fragen rund um unsere Leistungen beraten wir Sie gern, bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.
Unsere Leistungen im Einzelnen
Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung
Die nachfolgenden Leistungen werden (zumindest teilweise) durch die Pflegeversicherung finanziert, in Klammern die entsprechenden Paragraphen des Sozialgesetzbuches der Pflegeversicherung (SGB XI)
- Grundpflegeleistungen, z.B. Hilfe bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme oder der Mobilität
- Hauswirtschaftliche Leistungen
- Beratungsbesuche beim Bezug von Pflegegeld
- Urlaubs- und Verhinderungspflege
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Beratung zu Pflegehilfsmitteln
- Beratung zu Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes