Unterstützung an Schulen in den Landkreisen Helmstedt / Gifhorn und Wolfsburg
Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen haben das Recht, auf eine Regelschule zu gehen - zum Beispiel auf eine Haupt-, Real-, Gesamtschule oder auf ein Gymnasium. Einige Kinder benötigen dafür Unterstützung. Inklusionsassistenten machen es möglich, dass ein Kind mit geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung auf eine Regelschule oder auch Förderschule gehen kann.
Inklusionsassistenten des Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. Kreisverband Helmstedt bieten diese Unterstützung an, um das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Bildung im inklusiven Unterricht zu gewährleisten.
Die Inklusionsassistenten des Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. Kreisverband Helmstedt sind im engen Kontakt mit den Schüler*innen, den Eltern bzw. Sorgeberechtigten, Lehrerkräften und anderen Unterstützungsinstitutionen. Sie sind Beobachter, Wegweiser und Sprachrohr der Schülerin/des Schülers für Bedürfnisse, Probleme und vorhandene Potentiale, die der Schüler noch nicht äußern oder umsetzen kann. Die Inklusionsassistenten sind Vermittler und Dolmetscher, sie geben Orientierungshilfen im Unterricht, formulieren Arbeitsstrukturen und unterstützen bei der Aufmerksamkeitsfokussierung für eine anstehende Aufgabe. Auch pflegerische und bei Bedarf medizinische Hilfen werden übernommen
Weitere Tätigkeiten der Inklusionsassistenz sind die Unterstützung bei Kriseninterventionen und das Coaching des Schülers beim sozialen Lernen. Wir bieten eine Inklusionsassistenz für Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf an und stellen geeignetes Personal pädagogische oder pflegerische Fachkräfte, wie auch formal nicht Fachkräfte zur Verfügung.
Die fachliche Unterstützung und Anleitung der Mitarbeiter*Innen in der Inklusion wird durch die pädagogische Leitung gewährleistet. Dienstbesprechungen, Fallbesprechungen, Fortbildungen und Supervision unterstützen das fachliche Setting.
Infobroschüre Inklusionsassistenz
Finanzierung der Angebote
Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe werden gemäß der §§ 112 SGB IX i. V. m. 75 SGB IX und § 35a SGB VIII gewährt. Die Eltern/Bezugspersonen können bei dem örtlichen Sozialhilfeträger einen Antrag stellen.
Gerne stehen wir ihnen beratend zur Seite. Rufen sie uns an oder schreiben sie uns eine Mail.