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PMS 06/17 v. 04.04.2017

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Kinderrechte endlich ins Grundgesetz!

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. und der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V. begrüßen die Befürwortung von Bundesjustizminister Heiko Maas, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. „Was wir jetzt allerdings brauchen, ist mehr als ein Lippenbekenntnis im Wahlkampf“, sagt Birgit Eckhardt, die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Die Bundesregierung muss endlich die UN-Kinderrechtskonvention umsetzen und Kinderrechte grundgesetzlich verankern, möglichst noch in der laufenden Legislaturperiode.“

Die Bundesrepublik hat die UN-Kinderrechtskonvention bereits vor 25 Jahren, am 5. April 1992, ratifiziert und sich damit den Prinzipien Schutz, Förderung, Beteiligung, Nichtdiskriminierung sowie Kindeswohlvorrang verpflichtet. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag wird die Weiterentwicklung von Kinderrechten als wichtiges Anliegen benannt. „Es ist nicht zu akzeptieren, dass sich die dort vereinbarten Rechte von Kindern bis heute nicht im Grundgesetz wiederfinden“, sagt Johannes Schmidt, Landesvorsitzender des Deutschen Kinderschutzbunds (DKSB) Niedersachsen.

Kinder sind eigenständige, gleichberechtigte Persönlichkeiten, welche einen Anspruch auf Individualität haben, und keine „Rechtsobjekte“. Sie sind Träger von Grundrechten und nicht Gegenstand von Rechtsausübung. Die explizite Verankerung von Kinderrechten würde dies verdeutlichen und gleichzeitig ein positives Signal in die Gesellschaft senden.

„In Niederachsen haben wir es bereits geschafft, Kinderrechte in der Landesverfassung zu verankern. Es wird Zeit, dass der Bund ebenfalls die besondere Verantwortung für Kinder in die Verfassung aufnimmt“, fordert Johannes Schmidt vom DKSB. Birgit Eckhardt sieht auch das Land weiterhin in der Pflicht: „Wir hoffen, dass sich Ministerpräsident Stephan Weil im Bundesrat für dieses Vorhaben stark macht. Das Wohlergehen der Kinder in unserem Land ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Mit der Festlegung von Kinderrechten im Grundgesetz wäre der Kinderschutz in Deutschland einen wichtigen Schritt weitergekommen. Wenn Kinder als eigenständige Rechtsträger anerkannt werden, dann müssen ihre Rechte und Interessen verbindlich in politische und gesellschaftliche Entscheidungen einbezogen werden. Das gelte in allen Lebensbereichen vom Sozialsystem über Stadtentwicklung bis hin zu Bildung und Teilhabe.