Schloßgraben 3, 29451 Dannenberg
Gemeinsam mit Eltern und Kindern suchen wir Lösungen bei Erziehungs- und Entwicklungsproblemen, Krisen oder in Zeiten besonderer Herausforderungen. Wir unterstützen die Familien im Umgang mit Behörden, den Finanzen und der eignenen Wohnung. Dabei vergessen wir nicht, dass pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Beziehungsarbeit ist, die geprägt wird von Ernsthaftigkeit, Klarheit und Partizipation.
Ambulante Jugendhilfe ist eine auf die gesamte Familie in ihrem sozialen Umfeld bezogene, intensive und ganzheitliche Hilfe zur Selbsthilfe. Sie entspricht den Intentionen einer Lebenswelt orientierten Jugendhilfe in besonderer Weise. Sie ist auf den Erhalt oder die Wiederherstellung wesentlicher Funktionen der Familie gerichtet. Ambulante Hilfe bietet auch die Chance auf Rückführung von fremduntergebrachten Kindern in die eigene Familie durch intensive Vorbereitung und Begleitung.
Unter der Voraussetzung, dass die Hilfe frühzeitig einsetzt, kann sie dazu beitragen, ein besseres Zusammenleben von Eltern und Kindern zu ermöglichen und Trennungen zu vermeiden sowie Vernetzung im sozialen Umfeld zu erhalten oder (wieder)herzustellen. Sie kann den Familien dazu verhelfen, ihre eigene Fähigkeit zur Problemlösung (wieder) zu finden und einzusetzen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Wir begleiten Kinder und Jugendliche bei familiären Schwierigkeiten sowie Schulproblemen. Hierzu gehören die Unterstützung bei der altersgerechten Verselbstständigung und bei der Entwicklung sozialer Kontakte, die Beratung der Eltern bei Erziehungsfragen und besonderem Förderbedarf ihrer Kinder sowie die Unterstützung und Begleitung auf dem Weg von der Schule zur Ausbildung.
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Wir beraten und betreuen Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, Krisen und Konflikten. Wir bieten Unterstützung in gesundheitlichen oder psychosozial belastenden Situationen an und begleiten die Familien in Behördenangelegenheiten.
Begleiteter Umgang (§ 18 SGB VIII)
Wir unterstützen und begleiten Kinder und umgangsberechtigte Elternteile sowie nicht mit ihnen zusammenlebende wichtige Personen wie Geschwister, Großeltern und "soziale Eltern" bei durch Jugendamt oder Familiengericht angeordneten Besuchskontakten.
Hilfe für Junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
Wir begleiten junge Erwachsene auf dem Weg in die Selbstständigkeit, in eine eigenverantwortliche Lebensführung, in eigenen Wohnraum und bei den Themen "Ausbildung" und "Beruf".
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
Die Arbeit in der Sozialen Gruppe hat zum Ziel, die soziale Handlungsfähigkeit, Kompetenzen und die Konfliktfähigkeit älterer Kinder und Jugendlicher zu stärken, um Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu überwinden. Sie trifft sich wöchentlich zu gemeinsamen Aktivitäten wie Kochen, Spielen, Basteln oder Klettern.
Fachberatung von Pflegefamilien (§ 37 SGB VIII)
Die Fachberatung zielt als regelmäßiges, prozessbegleitendes Angebot in erster Linie auf die Unterstützung der Pflegeeltern. Bei Bedarf und mit zunehmendem Alter der Pflegekinder können diese auch selbst durch die sozialpädagogische Fachkraft beratend begleitet werden.
Ferienangebote
In unregelmäßigen Abständen bieten wir in den niedersächsischen Schulferien für die durch uns betreuten Kinder und Jugendlichen familienübergreifende Ferienangebote oder Workshops an. Hier wird Kanu gefahren, geklettert, Schwimmen gegangen oder gewandert.
Eine Beauftragung erfolgt durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).