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Schuldner- und Insolvenzberatung

Energieschulden

Energieschulden

sind wie Mietschulden Primärschulden, die die Existenzgrundlage des Schuldners akut gefährden. Die Klärung dieser Schulden hat absoluten Vorrang und sollte schnellst möglich geschehen. Energieschulden können dazu führen, dass die Stromversorgung und / oder die Beheizung der Wohnung gefährdet ist.

Aufgrund der derzeitigen explodierenden Heizkosten und hohen prognostizierten Nachzahlungen bei den Energieversorgern können Verbraucher, auch wenn sie kein Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, die Übernahme von Nachzahlungen aus Heizkostenabrechnungen oder Kosten zur Brennstoffbeschaffung (z. B. Befüllung des Öltanks) beim Sozialamt oder Jobcenter geltend zu machen. Der zunächst formlose Antrag muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten, in dem die Zahlung fällig wird, beim örtlichen Jobcenter oder Sozialamt gestellt werden. Bei steigenden Abschlagszahlungen haben Sie möglicherweise auch einen laufenden Anspruch auf aufstockende Leistungen.

Bei den Stromkosten verhält es sich nicht so einfach. Jedoch gibt es die Möglichkeit, dass aktuelle Nachforderungen des Energieversorgers darlehensweise übernommen werden, um Stromsperren zu vermeiden oder zu beseitigen.

Näheres hierzu finden Sie im Flyer_Energie-Hilfe und dem Flyer des Arbeitskreises „Stoppt Energiesperren“ im Landkreis Nienburg.