Ambulante Pflegeleistungen werden sowohl von der Kranken- als auch von der Pflegeversicherung, bei Bedürftigkeit von der Sozialhilfe sowie privat finanziert. Dabei hat jeder Versicherungsbereich seine eigenen Vorschriften und Strukturen. Wir haben die wichtigsten Regelungen einschließlich hilfreicher Tipps in einem Infolexikon zusammengestellt. Sie finden hier alles rund um die gesetzlichen Regelungen der Ambulanten Pflege bis hin zur Frage von Widersprüchen und Leistungsgrenzen.
Bei Fragen rund um unsere Leistungen beraten wir Sie gerne; diese Beratung ist kostenlos. Selbstverständlich kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung
Die nachfolgenden Leistungen werden entsprechend der Sachleistungsgrenze der jeweiligen Pflegestufe durch die Pflegeversicherung finanziert.
- Grundpflegeleistungen, z.B. zur Körperpflege, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Hilfen bei der Mobilität (§ 36)
- Hauswirtschaftliche Leistungen (§ 36)
- Beratungsbesuche nach § 37.3 Pflegeversicherung beim Bezug von Pflegegeld
- Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege (§ 39)
- Zusätzliche und besondere Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demente) (§ 45b/c)
- Schulung von Pflegepersonen in Pflegekursen oder als Schulung vor Ort (§ 45),
- Beratung und Begutachtung zu Pflegehilfsmitteln (§ 40)
- Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 40)
Mehr zu den Leistungen finden Sie in unserem Infolexikon.
Die detaillierte Beschreibung der Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie in unserem Leistungskomplexkatalog.
Leistungen der Behandlungspflege
Zum Beispiel:
- Medikamentengabe
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verbandswechsel
- Medizinische Einreibungen
- Insulininjektion
- Blutzucker messen
Grundpflege im Rahmen der Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes