Dieses Beratungsangebot soll der Überschuldung von Privatpersonen entgegenwirken und die daraus entstandenen besonderen Schwierigkeiten beheben helfen.
Schuldnerberatung hat das Ziel, einen Tilgungsplan zu erarbeiten.
Die Insolvenzberatung unterstützt Personen, die durch einen sogenannten „Privatkonkurs“ eine Restschuldbefreiung anstreben möchten. Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist behördlich anerkannt als „geeignete Stelle“ im Sinne des § 305 Insolvenzordnung.
Ergänzend gibt es eine Sozial- und Rechtsberatung in Kooperation mit dem Oldenburger Anwalts- und Notarverein.
Im Überblick:
Schuldnerberatung
- Abklärung der persönlichen Verschuldungssituation
- Haushalts- und Budgetberatung
- Präventionsprojekt "Von Anfang an Finanzen mit Plan" für Jugendliche und junge Erwachsene
- In Absprache mit Schuldner und Gläubigern Erstellung/Umsetzung eines Regulierungsplans zur Entschuldung
- Informationen und Beratung bei akuten Problemen wie Konten- oder Gehaltspfändungen usw.
- Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung
Insolvenzberatung
- Information und Hilfe zu Verbraucherinsolvenz
- Außergerichtlicher Einigungsversuch gemäß Insolvenzordnung
- Behördlich zugelassen als geeignete Stelle gemäß Insolvenzordnung