Die Selbsthilfegruppenförderung in Niedersachsen richtet sich an Gruppen, die sich mit gesundheitlichen Themen oder pflegerischen Anliegen beschäftigen. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die von den gesetzlichen Krankenkassen, dem Land Niedersachsen sowie den Pflegeversicherungen bereitgestellt werden.
1. Förderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gemäß § 20h SGB V
Die GKV unterstützt Selbsthilfegruppen auf zwei Arten:
a) Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Diese Art der Förderung dient der allgemeinen Unterstützung von Selbsthilfegruppen mit Gesundheitsbezug. Sie deckt zum Beispiel laufende Kosten wie Raumkosten, Büromaterial oder regelmäßig erscheinende Medien wie z.B. Flyer ab. Alle gesetzlichen Krankenkassen tragen gemeinsam zur Pauschalförderung bei.
Antragsfristen: Für Selbsthilfegruppen im Ammerland sind die Anträge jeweils bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres zu richten an:
AOK Niedersachsen
Bettina Grieshop-Matterne
Neuer Markt 18
49377 Vechta
Verwendungsnachweis: Ein Verwendungsnachweis mit „Einnahmen- und Ausgabenaufstellung“ ist ab einem Förderbetrag von über 750,00 € erforderlich. Für Beträge bis 750,00 € genügt eine Verwendungsbestätigung. Der Nachweis ist spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen.
b) Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Hierbei fördern einzelne Krankenkassen gezielte Projekte von Selbsthilfegruppen mit Gesundheitsbezug, beispielsweise besondere und einmalig stattfindende Veranstaltungen oder Workshops.
Von der Förderung ausgenommen sind rein freizeitbezogene Aktivitäten, wie beispielsweise Ausflüge, Urlaubsreisen sowie Leistungen der GKV, die auf Grundlage anderer rechtlicher Regelungen erstattet werden.
Antragsfristen: Anträge müssen individuell bei den jeweiligen Krankenkassen eingereicht werden und können ganzjährig vor Beginn des Projekts gestellt werden.
Formulare für Pauschal – und Projektförderung:
Die aktuellen Antragsformulare und die Vorlagen für die Verwendungsbestätigung bzw. Verwendungsnachweis der GKV sind hier zu finden: Antragsformulare – GKV Selbsthilfeförderung Niedersachsen
2. Förderung durch die sozialen und privaten Pflegeversicherungen gemäß § 45d SGB XI
Die Förderrichtlinie gemäß § 45d SGB XI richtet sich an Selbsthilfegruppen, deren Ziel es ist, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung zu fördern. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation.
Antragsfrist: Der Antrag für diese Förderung muss bis zum 01.03. des jeweiligen Förderjahres bei der Selbsthilfekontaktstelle Ammerland eingehen.
Verwendungsnachweis: Der Verwendungsnachweis ist bis zum 01.03. des Folgejahres bei der Selbsthilfekontaktstelle Ammerland einzureichen. Die Kontaktstelle leitet anschließend den Nachweis weiter ans Land Niedersachsen.
Formulare:
Die aktuellen Antragsformulare und Vorlagen für den Verwendungsnachweis gemäß § 45d SGB XI sind hier zu finden: Pflegeversicherung/Land