Ehrenamtlich Tätige in Selbsthilfegruppen
waren bei Unfällen und verursachten Haftpflichtschäden bisher in der Regel nur dann versichert, wenn sie privat entsprechend vorgesorgt hatten. Um diese Lücke zu schließen, hat die niedersächsische Landesregierung mit der Versicherungsgruppe Hannover (VGH) Rahmenverträge für einen subsidiären (nachrangigen) Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz abgeschlossen.
Unfallversicherung
Grundsätzlich gilt ein subsidiärer Versicherungsschutz. Besteht für einen ehrenamtlich Tätigen anderweitig ein Unfallversicherungsschutz, geht dieser dem Unfallversicherungsschutz durch die VGH vor. Ein privater, ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz oder eine vom Träger abgeschlossene Unfallversicherung hat also immer Vorrang.
Wer ist unfallversichert?
Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Hauptwohnsitz in Niedersachsen ohne anderweitigen Unfallversicherungsschutz sind während der Ausübung ihres Ehrenamtes sowie auf dem direkten Weg von und zu dieser Tätigkeit unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle, die die ehrenamtlich Tätigen selbst erleiden. Nach Angaben des Niedersächsischen Sozialministeriums stehen auch Ausbildungsveranstaltungen unter Versicherungsschutz
Welche Leistungen werden von der VGH erbracht?
- Bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
- (Invalidität) je nach Grad der Beeinträchtigung bis zu 90.000 Euro
- Im Todesfall 3.000 Euro
- Für Bergungskosten bis zu 5.000 Euro
Was kostet der Versicherungsschutz über die VGH für mich?
Der Versicherungsschutz ist für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger kostenfrei, die Kosten trägt die öffentliche Hand.
HaftpflichtversicherungGrundsätzlich gilt auch hier ein subsidiärer Versicherungsschutz. Ein bestehender privater oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz geht im Schadensfall also dem Versicherungsschutz der VGH vor.