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Selbsthilfekontaktstelle

Selbsthilfeförderung

Pauschalförderung gem. §20h SGB V (GKV)

Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen mit Gesundheitsbezug

Förderung für Selbsthilfegruppen,

  • die ihre Mitglieder und deren Angehörige gegenseitige Hilfe und Unterstützung anbieten,
  • einen Erfahrungsaustausch über analoge Angebote und/oder digitale Angebote und Anwendungen ermöglichen,
  • deren Selbsthilfearbeit und Interessenwahrnehmung durch die Betroffenen getragen wird (Selbsthilfeprinzip),
  • die sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, Krankheitsfolgen und/oder psychischen Problemen richten und mit dazu beitragen, die persönliche Lebensqualität zu verbessern.
  • deren Gruppengröße mindestens 6 Personen umfasst,
  • eine verlässliche Gruppenarbeit (regelmäßige Treffen) und Erreichbarkeit (Benennung einer Ansprechpersonen) nachweist,
  • die, das Selbsthilfeangebot regelmäßig öffentlich bekannt geben
  • die offen für neue Mitglieder ist
  • die ehrenamtlich, ohne professionelle Leitung arbeiten (gelegentliche Hinzuziehung nicht ausgeschlossen)
  • die ein Gründungstreffen durchgeführt und dieses protokolliert hat
  • die ein eigenes Konto für die Zwecke der Selbsthilfegruppe benennt (durch ein Mitglied eingerichtetes Treuhandkonto oder Konto als GbR, Unterkonto eines Girokontos, Sparkontos oder von einem Treuhänder eingerichtetes Konto), für das min. zwei Personen unterschriftsberechtigt sind.

 

Förderfähige Kosten

  • Miet- und Nebenkosten
  • Büroausstattung & Bürosachkosten (Büromöbel, PC, Standardsoftware, Drucker- u. Zubehör, Sachkosten, Porto, Telefonkosten) Anschaffungen werden bis 500€ bezuschusst, Telefon- und Internetkosten mit bis zu 100€ für die Ansprechperson sowie eine Vertreter*in,
  • Gebühren für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung,
  • Kontoführungsgebühren sowie Nebenkosten des Geldverkehrs (nur für eigenes Konto),
  • Rechtsberatungskosten,
  • Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche, Veranstaltungshaftpflicht, Mietsachschäden-, Inventar- und Elektronikversicherung,
  • Regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote und Anwendungen (Webcam, Headset, Videosoftware, Standard-Software),
  • Regelmäßige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Mitgliederzeitschriften, Newsletter, Flyer, Internetauftritte),
  • Regelmäßige Schulungen oder Fort- und Weiterbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten,
  • Ausgaben für Wissensmanagement (Fachliteratur, digitale Schulungstools),
  • Tagungs-, Kongress- und Messebesuche (max. 3 Personen pro Veranstaltung),
  • Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen,
  • Durchführung von satzungsrechtlichen erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten sind entsprechend den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes bzw. der Labdesreisekostengesetze förderfähig,
  • Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen,
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote, die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogene Aufgaben der Antragsstellenden haben (Kongresse, Patienten/ -innentage, Jahrestreffen, Angehörigentreffen, Schulung für ehrenamtliche Tätige),
  • Personalausgaben,
  • NICHT förderfähig sind Feste und Verpflegung.
  • Die Belege sind für mindestens drei Jahre aufzubewahren!

 

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung bemisst sich nach

  • Gruppengröße
  • Anzahl der Treffen
  • Aktivität der Selbsthilfegruppe
  • Vielfältigkeit der Zugangswege zu den Angeboten der Selbsthilfe (persönliche Gruppentreffen, telefonische Beratung digitale Angebote)
  • Krankheitsbild, mit dem sich die Selbsthilfegruppe befasst
  • Finanzielles Gesamtvermögen
  • Förderung durch andere Stellen (Kommune, Sozialversicherungsträger)

Die Fördergelder werden über regionale Vergabesitzungen (aus Vertretern der Krankenkasse und der Selbsthilfe) vergeben. Wir befinden uns in der Förderregion Göttingen.

 

Verwendungsnachweise

Die Einreichung eines Mittelverwendungsnachweises inkl. der dazugehörigen „Einnahmen- und Ausgabenaufstellung“ ist erst ab einem Förderbetrag über 750,00 € vorzulegen. Bei Förderungen bis 750,00 € ist eine Verwendungsbestätigung ohne „Einnahmen- und Ausgabenaufstellung“ ausreichend. Der Nachweis über die Mittelverwendung ist bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen.

 

Termine

  • Frist zur Antragsstellung: 31.03. des laufenden Jahres
  • Frist zur Abgabe des Verwendungsnachweises: 30.06. des Folgejahres.

 

Ansprechpartner

Für weitere Informationen und für den Antrag:

vdek – Landesvertretung
Holm Öhme

Schillerstraße 32
30159 Hannover


Tel.: 0511 30397-34
Mail: holm.oehme@vdek.com

 

Weitere Infos

https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegruppen-pauschalfoerderung/

Hinweis: Wir übernehmen kene Haftung für die Inhalte externer Links, dafür sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Downloads

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Krankheitsverzeichnis (pdf)

Förderantrag für 2025 (pdf)

Informationsschreiben zum Förderjahr 2025 (pdf)

Übersicht der Ansprechpartner (pdf)

 

 

Projektförderung gem. §20h SGB V (GKV)

Förderung von Projekten von Selbsthilfegruppen mit Gesundheitsbezug

Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein.
Solche Maßnahmen und Aktivitäten werden Projekte genannt. Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen. Bei den Projekten handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen, wie z. B.:
•    Vorträge von Referent*innen,
•    Gruppenspezifische Informationsmaterialien,
•    besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind reine Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden, wie z. B. Funktionstraining und Rehabilitationssport.

 

Termine

Antragsstellung: vor Beginn des Projekts, krankenkassenindividuell.

 

Weitere Infos

https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegruppen-projektfoerderung/

Hinweis: Wir übernehmen kene Haftung für die Inhalte externer Links, dafür sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Downloads

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Übersicht der Ansprechpartner (pdf)

 

Projektförderung gem. §45d SGB XI

Projektförderung für Selbsthilfegruppen mit Pflegebezug

Förderung für Selbsthilfegruppen,

  • die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen sowie vergleichbar Nahestehende zum Ziel gesetzt haben.
  • die ein freiwilliger, neutraler und unabhängiger Zusammenschluss von Menschen sind, deren Aktivitäten sich aus eigener Betroffenheit oder als Angehörige oder vergleichbar Nahestehende auf die gemeinsame Bewältigung der Pflegesituation richten.
  • die durch gegenseitige Unterstützung und Erfahrungsaustausch ihre persönliche Lebensqualität bzw. die der von ihnen Betreuten zu verbessern und die mit der Pflegesituation ggf. verbundene Isolation und gesellschaftliche Ausgrenzung zu durchbrechen,
  • die seit mindestens drei Monaten besteht,
  • die den Mittelpunkt der Arbeit in Niedersachsen hat,
  • an deren Treffen regelmäßig mindestens sechs Personen teilnehmen, die entweder selbst pflegebedürftig (ab Pflegegrad 1) sind oder sich um nahestehende pflegebedürftige Menschen (ab Pflegegrad 1) kümmern,
  • deren Treffen dauerhaft, regelmäßig und verlässlich stattfinden (im Jahresdurchschnitt min. ein Treffen monatlich)
  • die keine Unterstützung durch Pflegeeinrichtungen auf Grundlage von §82b SGB XI erhält,
  • die zusätzlich Förderung gem. §20h SGB V erhalten, ist eine Förderung nach §45d SGB XI nicht ausgeschlossen, wenn neben anderen Aufgaben (etwa der auf ein bestimmtes Krankheitsbild, eine gemeinsame Krankheitsur-sache oder eine gemeinsame Krankheitsfolge ausgerichteten Selbsthilfearbeit im Sinne des § 20h SGB V) auch die Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden zum Ziel gesetzt haben. Eine Doppelfinanzierung ist nicht möglich.

 

Förderfähige Kosten

Gefördert werden die originären, auf die Selbsthilfearbeit im Sinne von § 45d SGB XI entfallenden
Aufwendungen z. B.

  • Aufwendungen für Raummiete,
  • Büroausstattung,
  • Medien,
  • Schulungen,
  • Tagungen,
  • Personal- und
  • sonstige Sachkosten

 

Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt maximal 1.200,00€, die sich aufteilen auf

  • max. 300,00€ aus Mitteln des Landes zuzüglich
  • max. 900,00€ (die dreifache Höhe) aus Mitteln der Pflegeversicherungen

 

Termine

  • Frist zur Antragsstellung: 01.03. des laufenden Jahres. Die Selbsthilfegruppe geben für den Antrag die „Erklärung der Selbsthilfegruppe“ an die Selbsthilfekontaktstelle des Paritätischen Osterode ab. Diese stellt einen Gesamtantrag beim Land.
  • Frist zur Abgabe des Verwendungsnachweises: 01.03. des Folgejahres an die Selbsthilfekontaktstelle des Paritätischen Osterode. Diese übersendet dem Land einen Gesamtverwendungsnachweis.

 

Ansprechpartner

Selbsthilfekontaktstelle des Paritätischen Osterode
Joshua Friederichs
Abgunst 1
37520 Osterode am Harz
Telefon: 05522 90 77 – 16
Mail: kiss.osterode@paritaetischer.de

 

Weitere Infos

https://www.selbsthilfe-buero.de

Hinweis: Wir übernehmen kene Haftung für die Inhalte externer Links, dafür sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Downloads

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Antragsformular 2025 (pdf)