Pauschalförderung gem. §20h SGB V (GKV)
Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen mit Gesundheitsbezug
Förderung für Selbsthilfegruppen,
- die ihre Mitglieder und deren Angehörige gegenseitige Hilfe und Unterstützung anbieten,
- einen Erfahrungsaustausch über analoge Angebote und/oder digitale Angebote und Anwendungen ermöglichen,
- deren Selbsthilfearbeit und Interessenwahrnehmung durch die Betroffenen getragen wird (Selbsthilfeprinzip),
- die sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, Krankheitsfolgen und/oder psychischen Problemen richten und mit dazu beitragen, die persönliche Lebensqualität zu verbessern.
- deren Gruppengröße mindestens 6 Personen umfasst,
- eine verlässliche Gruppenarbeit (regelmäßige Treffen) und Erreichbarkeit (Benennung einer Ansprechpersonen) nachweist,
- die, das Selbsthilfeangebot regelmäßig öffentlich bekannt geben
- die offen für neue Mitglieder ist
- die ehrenamtlich, ohne professionelle Leitung arbeiten (gelegentliche Hinzuziehung nicht ausgeschlossen)
- die ein Gründungstreffen durchgeführt und dieses protokolliert hat
- die ein eigenes Konto für die Zwecke der Selbsthilfegruppe benennt (durch ein Mitglied eingerichtetes Treuhandkonto oder Konto als GbR, Unterkonto eines Girokontos, Sparkontos oder von einem Treuhänder eingerichtetes Konto), für das min. zwei Personen unterschriftsberechtigt sind.
Förderfähige Kosten
- Miet- und Nebenkosten
- Büroausstattung & Bürosachkosten (Büromöbel, PC, Standardsoftware, Drucker- u. Zubehör, Sachkosten, Porto, Telefonkosten) Anschaffungen werden bis 500€ bezuschusst, Telefon- und Internetkosten mit bis zu 100€ für die Ansprechperson sowie eine Vertreter*in,
- Gebühren für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung,
- Kontoführungsgebühren sowie Nebenkosten des Geldverkehrs (nur für eigenes Konto),
- Rechtsberatungskosten,
- Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche, Veranstaltungshaftpflicht, Mietsachschäden-, Inventar- und Elektronikversicherung,
- Regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote und Anwendungen (Webcam, Headset, Videosoftware, Standard-Software),
- Regelmäßige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Mitgliederzeitschriften, Newsletter, Flyer, Internetauftritte),
- Regelmäßige Schulungen oder Fort- und Weiterbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten,
- Ausgaben für Wissensmanagement (Fachliteratur, digitale Schulungstools),
- Tagungs-, Kongress- und Messebesuche (max. 3 Personen pro Veranstaltung),
- Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen,
- Durchführung von satzungsrechtlichen erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten sind entsprechend den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes bzw. der Labdesreisekostengesetze förderfähig,
- Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen,
- Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote, die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogene Aufgaben der Antragsstellenden haben (Kongresse, Patienten/ -innentage, Jahrestreffen, Angehörigentreffen, Schulung für ehrenamtliche Tätige),
- Personalausgaben,
- NICHT förderfähig sind Feste und Verpflegung.
- Die Belege sind für mindestens drei Jahre aufzubewahren!
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung bemisst sich nach
- Gruppengröße
- Anzahl der Treffen
- Aktivität der Selbsthilfegruppe
- Vielfältigkeit der Zugangswege zu den Angeboten der Selbsthilfe (persönliche Gruppentreffen, telefonische Beratung digitale Angebote)
- Krankheitsbild, mit dem sich die Selbsthilfegruppe befasst
- Finanzielles Gesamtvermögen
- Förderung durch andere Stellen (Kommune, Sozialversicherungsträger)
Die Fördergelder werden über regionale Vergabesitzungen (aus Vertretern der Krankenkasse und der Selbsthilfe) vergeben. Wir befinden uns in der Förderregion Göttingen.
Verwendungsnachweise
Die Einreichung eines Mittelverwendungsnachweises inkl. der dazugehörigen „Einnahmen- und Ausgabenaufstellung“ ist erst ab einem Förderbetrag über 750,00 € vorzulegen. Bei Förderungen bis 750,00 € ist eine Verwendungsbestätigung ohne „Einnahmen- und Ausgabenaufstellung“ ausreichend. Der Nachweis über die Mittelverwendung ist bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen.
Termine
- Frist zur Antragsstellung: 31.03. des laufenden Jahres
- Frist zur Abgabe des Verwendungsnachweises: 30.06. des Folgejahres.
Ansprechpartner
Für weitere Informationen und für den Antrag:
vdek – Landesvertretung
Holm Öhme
Schillerstraße 32
30159 Hannover
Tel.: 0511 30397-34
Mail: holm.oehme@vdek.com
Weitere Infos
https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegruppen-pauschalfoerderung/
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Downloads
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Krankheitsverzeichnis (pdf)
Förderantrag für 2025 (pdf)
Informationsschreiben zum Förderjahr 2025 (pdf)
Übersicht der Ansprechpartner (pdf)