Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist seit dem 01.11.24 in Kraft und löst das veraltete, teils verfassungswidrige TSG ab.
Für Minderjährige trans*, nichtbinäre und inter* Personen ist es mit dem neuen Gesetz nicht mehr nötig, Gutachten und Gerichtsverfahren zu durchlaufen, jedoch muss eine Beratung vorab erfolgen. Erst danach darf die Namens- und Geschlechtseintragsänderung angemeldet werden.
Hierfür könnt ihr gern zur Beratungsstelle Queerness kommen.
Natürlich stehen wir auch für Volljährige beratend zur Verfügung, wenn Unsicherheiten, Fragen usw. bestehen.