Ambulante Pflegeleistungen werden in der Regel sowohl von den Kranken- als auch von den Pflegeversicherungen finanziert. Bei Vorliegen besonderer persönlicher Voraussetzungen kommt auch die Stadt Salzgitter als Kostenträger in Frage. Dabei hat jeder Versicherungsbereich seine eigene Vorschriften und Strukturen. Weitere Fragen, auch rund um unsere Leistungen, beantworten wir Ihnen gerne persönlich nach Absprache unter 05341 - 8467-19.
Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung sind:
- Grundpflegeleistungen, z. B. zur Körperpflege, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Hilfen bei der Mobilität (§ 36 SGB XI)
- Hauswirtschaftliche Leistungen (§ 36 SGB XI)
- Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI beim Bezug von Pflegegeld
- Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
- Schulung von Pflegepersonen in Pflegekursen oder als Schulung vor Ort (§ 45 SGB XI)
- Beratung und Begutachtung zu Pflegehilfsmitteln (§ 40 SGB XI)
- Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 40 SGB XI)