Voraussetzung: eine seelische/psychische Behinderung
Kostenträger: Landkreis und ggf. Zuzahlung durch den zu Betreuenden
Die qualifizierte Assistenzleistung ist ein Angebot für volljährige Menschen, die durch eine geistige, körperliche oder psychische Erkrankung in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind. Ziel ist die Ermöglichung einer individuellen Lebensführung und Förderung einer nachhaltigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.