Artikel
PMS 21/18 v. 17.04.2018
Auf der Agenda des Niedersächsischen Landtags steht am heutigen Mittwoch (18.04.2018) die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen eV. macht sich gemeinsam mit seiner Mitgliedsorganisation dem Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., dafür stark, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und ihnen damit Verfassungsrang zu verleihen.
„Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist keine überflüssige Formalie, sie eröffnet Kindern und Eltern neue Wege. So kann etwa bei einer Verletzung dieser Rechte Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Der Vorrang des Kindeswohls wird gestärkt, auch angesichts der aktuellen Debatte über Kinderarmut und gesellschaftliche Teilhabe “, freut sich Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen. „Die Niedersächsische Regierungskoalition verdient an dieser Stelle ein großes Lob. Sie hat das Thema aufgenommen und möchte sich auf Bundesebene für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz einsetzen.“
Wie die Aufnahme ins Grundgesetz konkret ausgestaltet werden kann, schlägt das Aktionsbündnis Kinderrechte vor. Sein Vorschlag sieht die Einfügung eines Artikels 2a in das Grundgesetz, der sich auch am Artikel 24 der Grundrechtecharta der EU orientiert.
Johannes Schmidt, Landesvorsitzender des Kinderschutzbundes in Niedersachsen, betont: „Wir begrüßen es außerordentlich, wenn die Niedersächsische Landesregierung sich für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz einsetzt! Wenn dieses geschehen sollte, wird die Landesregierung wichtiger Teil für die Verwirklichung dieses großen kinderpolitischen Zieles! Relevant ist, die Kinderrechte als juristisch wirksames Grundrecht zu verankern.“
Dass überhaupt eine Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz notwendig ist, zeigt deutlich, dass Kinder in Deutschland noch nicht den Stellenwert von eigenständigen Persönlichkeiten mit eigenen Rechten erreicht haben.