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§218 abschaffen: Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafgesetzbuch!
Statement zum Safe Abortion Day – Internationaler Tag für sicheren Schwangerschaftsabbruch am 28.09. von Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V.:
„Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine Gesundheitsleistung, die elementar für die Selbstbestimmung der Frau ist – und die noch immer grundsätzlich strafbar ist. Denn rein formal begehen Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, auch im Jahr 2024 in Deutschland noch immer eine Straftat. Deshalb fordern wir: Der §218, der den Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch verankert, muss abgeschafft werden! Der Bund sollte den Empfehlungen der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung folgen und die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs vorantreiben.
Aktuell gibt es jedoch multiple Hürden. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte führen Abbrüche durch, und das Thema ist kein regulärer Bestandteil der ärztlichen Ausbildung. Das Wissen über Schwangerschaftsabbrüche muss als Teil der Gesundheitsversorgung in der Ausbildung verankert werden. Es ist nicht akzeptabel, dass Frauen in Not länger nach einer Versorgung suchen müssen, weil es an Fachkräften mangelt oder Wartefristen den Prozess verzögern.
Eine zeitnahe Versorgung ist bei Schwangerschaftsabbrüchen essenziell. Frauen haben unterschiedliche Gründe, sich für einen Abbruch zu entscheiden: fehlender Kinderwunsch, die aktuelle Lebenssituation, sexualisierte Gewalt, medizinische Indikationen oder pränataldiagnostische Befunde. Keiner dieser Gründe rechtfertigt es, diese Frauen als Straftäterinnen zu brandmarken. Der Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafgesetzbuch!“