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PMS 31/19 v. 15.08.2019
Die Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen künftig nur noch im Einzelfall zur Kasse gebeten werden. Die Bundesregierung hat das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Demzufolge sollen Kinder nur dann noch zur Finanzierung der Pflege ihrer Eltern beitragen, wenn sie selbst mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. „Grundsätzlich unterstützen wir die Entlastung der Angehörigen“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Die Pflegebedürftigkeit der Eltern darf kein Armutsrisiko darstellen. Allerdings gilt das auch für die Pflegebedürftigen selbst, die im Zweifel weiterhin jeden eigenen Euro für ihre Betreuung aufbringen müssen. Wir brauchen eine grundlegende Reform der Finanzierung von Pflege.“
„Dass die Pflegeversicherung in ihrer derzeitigen Form die immer weiter steigenden Kosten von Pflege nicht ausreichend finanzieren kann, wissen wir schon lange“, sagt Birgit Eckhardt. „Es ist auch nicht zielführend, jetzt einerseits die Angehörigen zu entlasten, andererseits die Kommunen zu belasten.“ Die Landkreise und die kreisfreien Städte müssen nämlich über die Sozialhilfe für das Geld einstehen, das die Angehörigen künftig sparen. „Die Bundesregierung hat sich noch nicht geäußert, wie das gegenfinanziert werden soll. Die Landesregierung sollte sich zügig darum kümmern, damit die niedersächsischen Gemeinden nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben und an anderer Stelle sparen müssen.“ Grundsätzlich muss ja eher noch mehr Geld in das System Pflege gesteckt werden: Der niedrige Verdienst gerade in der Altenpflege gilt als ein wichtiger Grund dafür, dass die Branche kaum Nachwuchskräfte findet.
Das geplante Gesetz bedeutet aber eine unstrittige Entlastung auf emotionaler Ebene: „Pflegebedürftige können sich nun viel leichter für den nötigen Umzug ins Pflegeheim entscheiden“, sagt Birgit Eckhardt. „Denn sie wissen, dass ihre Kinder nicht dafür geradestehen müssen.“ Deutliche Verbesserungen bringt die neue Regelung auch Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Noch müssen Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung pauschale Zuzahlungen zur Sozial- und Eingliederungshilfe leisten, die ihre Kinder bekommen. Das soll sich nun ändern. „Das bedeutet für Hunderte Familien in Niedersachsen mehr finanzielle Sicherheit“, begrüßt die Landesvorsitzende des Paritätischen diesen Teil des Gesetzes. Neu ist auch, dass ein Budget für Ausbildung jungen Menschen mit Behinderung eine betriebliche Ausbildung und damit einen Berufsabschluss ermöglichen soll.