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PM 01/21 v. 22.01.2021
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Tragen medizinischer Masken im ÖPNV und beim Einkaufen Pflicht wird. Das Land muss nun von Armut betroffene Menschen endlich pragmatisch dabei unterstützen, die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie zu bewältigen“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Dazu gehört, jetzt schnell und unbürokratisch Masken an alle ALG-II-Empfänger*innen und Geringverdiener*innen zu verteilen. Denn gerade sie sind auf die Nutzung von Bus und Bahn angewiesen, und sie brauchen die Masken dafür jetzt, nicht erst in zwei oder drei Monaten.“ Vor diesem Hintergrund begrüßt der Paritätische den heutigen Vorstoß von Bundessozialminister Hubertus Heil, bedürftige Menschen bei der Bewältigung der Corona-Krise besser zu unterstützen.
Die Verteilung von Masken könnte zum Beispiel über die Jobcenter und per Post erfolgen. „Außerdem sollten Einrichtungen der Drogen- und Wohnungslosenhilfe, Beratungsstellen und Sammelunterkünfte für Geflüchtete kostenlose Masken erhalten, um auch die Menschen zu erreichen, die sonst durchs Netz fallen würden.“ Der Paritätische fordert Land und Bund außerdem dazu auf, allen Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen, Wohngeld u.ä. unbürokratisch 25 Euro mehr im Monat für Masken und Desinfektionsmittel zu zahlen. „Diese Pandemie wird uns noch lange begleiten. Hilfebedürftige Menschen dürfen mit den dadurch entstehenden Kosten nicht allein gelassen werden“, sagt die Landesvorsitzende des Paritätischen.
Hinzu kommen noch Mehrkosten für Strom und Wärme, Hygieneartikel und Lebensmittel, weil Tausende Familien aufgrund von Homeschooling, Kurzarbeit und Jobverlust viel mehr Zeit zu Hause verbringen. „Deshalb begrüßen wir den heutigen Vorstoß von Bundessozialminister Hubertus Heil, der angekündigt hat, endlich ALG-II-Empfänger*innen in dieser Krise zu unterstützen“, sagt Birgit Eckhardt. „Diese Hilfe muss ausdrücklich mehr umfassen als nur Geld für den Maskenkauf. Schade, dass Ministerpräsident Weil seine Regierungserklärung heute nicht genutzt hat, um seinerseits Hilfe für Betroffene anzukündigen. Die Landesregierung muss nun neben den ALG-II-Bezieher*innen auch Familien, Studierende und Geringverdiener*innen in den Blick nehmen sowie alle Menschen, die von Altersarmut betroffen sind.“
Hintergrund: Der Regelsatz für erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von ALG II enthält lediglich 17,02 Euro für „Gesundheitspflege“. Darin enthalten sind auch Kosten für Medikamente, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Für nicht pharmazeutische medizinische Produkte stehen nur etwa 2,50 Euro im Regelsatz. So viel kostet derzeit schon im günstigsten Fall eine einzelne FFP-2-Maske, und die die Preise ziehen angesichts des zu erwartenden Ansturms bereits an.