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PM 14/21 v. 07.05.2021
Heute hat der Bundesrat der SGB-VIII-Reform, also der Novellierung des Kinder- und Jugendhilferechts, zugestimmt. „Wir haben lange auf diese Reform gewartet – und mit uns alle in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Menschen sowie vor allem die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien, die auf entsprechende Unterstützung angewiesen sind“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Mit dem Gesetz wird der Einstieg in ein inklusives SGB VIII möglich, Ombudschaften verbindlich eingeführt und die Rahmenbedingungen für junge Volljährige verbessert. Wir werden uns aber in den nächsten Jahren weiter für Verbesserungen am Gesetzeswerk stark machen, denn nicht alle wichtigen Punkte sind in der jetzigen Reform berücksichtigt. Nicht nur der Bund, auch das Land Niedersachsen kann und muss noch an manchen Stellschrauben drehen und nun die landesrechtliche Ausgestaltung angehen.“
Das Land Niedersachsen steht bei der Umsetzung der SGB-VIII-Reform grundsätzlich in der Pflicht. Bei der Einrichtung von Ombudsstellen besteht in Niedersachsen großer Nachholbedarf, und in vielen Punkten der Reform wurden Landesrechtsvorbehalte verankert. „Wir müssen nun gemeinsam mit dem Sozialministerium und dem Niedersächsischen Landesjugendamt in die inhaltliche Debatte einsteigen, wie zum Beispiel die umfassenden Änderungen im Betriebserlaubnisrecht konkret in Niedersachsen umgesetzt werden. Zudem sollte nach unserer Auffassung das Land Niedersachsen dafür Sorge tragen, dass alle Formen von Erziehungsstellen weiterhin der Aufsicht durch das Landesjugendamt und damit dem Betriebserlaubnisrecht unterliegen. Wir brauchen auch in diesem Bereich weiterhin eine qualitativ hochwertige und sichere Betreuung der Kinder und Jugendlichen“, so Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen.
Hervorzuheben ist: „Mit dieser Reform betonen Bundestag und Bundesrat, dass Kinder und Jugendliche die Zukunft unserer Gesellschaft darstellen und auf ihrem Weg dahin bestmöglich unterstützt werden müssen – auch in herausfordernden Lebenslagen“, sagt Birgit Eckhardt. „So kurz nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Klimaschutz ist das die zweite grundlegende Entscheidung, die Belange der jungen Generation zu einem Leitmotiv politischen Handelns zu machen.“ Der Paritätische begrüßt vor diesem Hintergrund vor allem, dass die Beteiligung der Heranwachsenden und ihrer Familien durch die Reform mehr Gewicht bekommt. „In der Corona-Krise hat sich gezeigt, wie wenig Rücksicht unsere Gesellschaft im Ernstfall auf die Belange von Kindern und Jugendlichen nimmt“, sagt die Vorsitzende des Paritätischen. „Die neuen Regelungen könnten dahingehend für echte Aufbruchstimmung sorgen.“
Ebenfalls zu begrüßen ist, dass das neue Gesetz mehr Augenmerk auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen legt. „Es zieht sich wie ein roter Faden durch das Gesetzesvorhaben, dass sowohl die Beratung der Eltern als auch die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen nachvollziehbarer gestaltet werden muss. Allein das ermöglicht schon mehr Teilhabe auch von Menschen mit Behinderungen“, sagt Birgit Eckhardt. Der große Wermutstropfen: Die sogenannte „inklusive Lösung“ soll erst 2028 kommen – erst dann soll das System der Kinder- und Jugendhilfe für alle Heranwachsenden mit und ohne Beeinträchtigungen zuständig sein. Bis dahin haben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen weiterhin keinen umfänglichen Anspruch auf Unterstützungsleistungen aus dem System. „Wir nehmen das zähneknirschend hin, weil es eine zeitliche Perspektive gibt. Aber in den nächsten Jahren muss sich das Land dafür einsetzen, dass die inklusive Lösung auch eine gute Lösung wird. Wir und unsere Mitgliedsorganisationen sind gern bereit, das Land dabei zu unterstützen.“