Aktuelles
PM 45/21 v. 10.12.2021
Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes hat sich in seiner heutigen Sitzung für eine allgemeine Impfpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, in die Vorbereitungen dafür einzusteigen sowie die damit verbundenen offenen Fragen verfassungsrechtlicher, medizinischer und operativer Natur zu klären. Nur mit einer verpflichtenden Impfung aller, die sich impfen lassen können, können die Pandemie eingedämmt, vulnerable Gruppen umfassend geschützt und das strapazierte Gesundheitssystem entlastet werden, so die Begründung.
„An der Impfpflicht führt jetzt kein Weg mehr vorbei. Wir sind überzeugt, dass damit die Pandemie derzeit am wirksamsten eingedämmt werden kann“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und Gesundheitswissenschaftler. Nur so könne schnellstmöglich auf die momentan notwendigen tiefen Eingriffe in das Leben der Bevölkerung verzichtet werden, der Kollaps des Gesundheitssystems abgewendet und schlichtweg Menschenleben gerettet werden. „In der Pandemie ist das Impfen das entscheidende Instrument. Impflücken vergrößern das Risiko für alle“, so Rosenbrock. Aus Sicht des Verbandes muss dabei eine Diskriminierung wegen einer medizinischen oder psychiatrischen Kontraindikation ausgeschlossen sein.
Eine Impfpflicht nur für bestimmte Einrichtungen, wie sie heute vom Bundestag beschlossen wurde, kann nur der erste Schritt sein, um mittel- und langfristig aus der Pandemie zu kommen. Ein umfassender Schutz erfordere eine hohe Impfquote innerhalb der gesamten Bevölkerung. „Das Virus kennt keine Einrichtungsgrenzen. Die Eindämmung der Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nun sind alle gefragt. Impfanstrengungen müssen weiter intensiviert werden, dazu gehören entsprechende Ressourcen, aber insbesondere auch viel mehr zielgruppenspezifische und aufsuchende Impfmöglichkeiten.“
Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes bestimmt die verbandspolitischen, finanzpolitischen und sozialpolitischen Positionen und Richtlinien. Er setzt sich aus Mitgliedern der Paritätischen Landesverbände und den überregionalen Mitgliedsorganisationen zusammen.