Aktuelles
PMS 06/20 v. 17.03.2020
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. unterstützt die Forderung der Lebenshilfe Niedersachsen e.V. an das Land Niedersachsen, zeitnah verbindliche Regelungen für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesförderstätten und ambulante Angebote zu treffen.
„Es ist dringend geboten, dass das Land zügig handelt, um besonders durch Corona gefährdete Menschen zu schützen und gleichzeitig den wirtschaftlichen Fortbestand der Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen abzusichern“, fordert Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Daher unterstützen wir die Forderung unser Mitgliedsorganisation Lebenshilfe Niedersachsen e.V. vollumfänglich. Andere Bundesländer sind hier wesentlich weiter.“
Medienmitteilung der Lebenshilfe Niedersachsen e.V.:
Corona-Pandemie: Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen unsere Unterstützung! Landesregierung muss Entscheidungen treffen!
Viele Menschen mit Beeinträchtigungen gehören zur Risikogruppe. Daher brauchen sie jetzt besonders die Unterstützung der Gesellschaft. „Nehmen Sie die Hinweise des Landes Niedersachsen ernst. So schützen Sie besonders die Menschen, die mit dieser Krankheit nicht so gut klarkommen können“, sagte Holger Stolz, Geschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen.
Gleichzeitig kritisiert die Lebenshilfe Niedersachsen, dass es bis heute keine landesweiten Regelungen zu den Angeboten der Behindertenhilfe gibt.
Einzelne Werkstätten für Menschen mit Behinderungen hatten am heutigen Dienstag geschlossen, andere geöffnet. Frühförder*innen besuchen Kinder in ihren Familien – andere Anbieter haben ihre Leistungen auf das notwendige beschränkt. „Hier hätten wir uns klare einheitliche Regelungen schon zum heutigen Dienstag gewünscht. Werkstätten und Tagesförderstätten sowie in weiten Teilen ambulante Angebote müssen einheitlich eingestellt werden“, so Stolz weiter. Dies diene nicht zuletzt dem Schutz von Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung zur besonderen Risikogruppe bei einer Erkrankung am Covid-19 Virus zählt.
Doch manche Leistungen können nicht einfach so in der Behindertenhilfe eingestellt werden. Die Wohnstätten sind das Zuhause von Menschen mit Beeinträchtigungen und hier brauchen sie auch weiter Unterstützung. Gerade umso mehr, wenn die Werkstätten geschlossen haben, denn eine flächendeckende Tagesstruktur ist personell dort erst einmal nicht vorgesehen. Und auch bei Menschen mit Beeinträchtigungen, die Unterstützung in ihrer Wohnung durch das ambulant betreute Wohnen benötigen, kann man die Leistung nicht immer einfach so einstellen.
„Diese Kolleg*innen, die dort ihren Job machen, verdienen unseren höchsten Respekt“, sagte Holger Stolz.
Gleichzeitig fordert die Lebenshilfe Niedersachsen für die Organisationen in der Behindertenhilfe, dass die Aufwendungen und Einnahmeausfälle finanziert werden. Ansonsten sei schon heute absehbar, dass viele Angebote vor Ort in existenzielle Schwierigkeiten kommen werden.
Die Lebenshilfe Niedersachsen stellt weitere Informationen auch in leichter Sprache auf der Homepage https://www.lebenshilfe-nds.de zur Verfügung.