Aktuelles
Artikel
PMS 12/18 v. 21.02.2018
Alle überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Personen sollen einen Rechtsanspruch auf Beratung bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle haben. Diese Forderung erheben die in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zusammengeschlossenen Wohlfahrts- und Fachverbände.
Damit der Anspruch realisiert werden kann, schlägt die Arbeitsgemeinschaft eine Änderung des SGB XII vor. Das Sozialgesetzbuch, das Ansprüche auf Sozialhilfe und Grundsicherung regelt, soll um einen neuen Paragrafen ergänzt werden. Dieser schreibt den Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung für alle von Überschuldung betroffenen oder bedrohten Personen fest. Der Vorschlag wurde in Fachkreisen ausführlich diskutiert und wird jetzt in die Politik eingebracht.
Aktuelle Praxis auf Basis eines Urteils des Bundessozialgerichts von 2010 ist, dass Menschen im ALG II (Harz IV)-Bezug einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung haben. Aber Erwerbstätige, Rentner und andere, die diese Leistung nicht beziehen, müssen die Kosten selbst tragen. Das führt dazu, dass diese Personen in zahlreichen Kommunen keinen offenen und kostenlosen Zugang zu einer notwendigen Beratung finden.
„Überschuldete leben aufgrund von Pfändung und Zahlungsverpflichtungen in der Regel bereits am Existenzminium. Sie können sich keine kostenpflichtigen Angebote leisten und sich damit noch weiter verschulden oder sogar ihr Arbeitsverhältnis gefährden“, erklärt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V.
Die Zahl der überschuldeten Erwachsenen in Deutschland beträgt derzeit 6,7 Millionen. Sie hält sich trotz sinkender Insolvenzzahlen unverändert auf sehr hohem Niveau. Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Trennung und Krankheiten tragen zur Überschuldung bei. Überschuldung tritt nicht nur bei langfristigen Investitionen, sondern auch schlicht beim Erwerb von Konsumgütern auf. Kompetente Fachberatung, wie sie die Schuldnerberatungen der Verbände anbieten, hilft, aus der Schuldenfalle heraus zu kommen.
Beim Paritätischen Nienburg stellt sich aber diese Frage gar nicht erst, so Wolfgang Lippel, Schuldnerberater für den Paritätischen Nienburg und Mitglied für den Paritätischen in der Arbeitsgemeinschaft. „Unsere Schuldnerberatung wird vom Landkreis und vom Land gefördert. Niemand muss hier für die Beratung etwas bezahlen, alle Personen haben Zugang und werden kostenlos beraten.“
Im Downloadbereich dieser Seite finden Sie das „Positionspapier Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung“ der AG SBV, das aufzeigt, wie die Gesetzesänderung des SGB XII konkret aussehen soll.
Download: