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PMS 14/19 v. 27.03.2019
Der niedersächsische Landtag hat am heutigen Mittwoch (27.03.2019) eine umfassende Änderung des Wahlrechts beschlossen. Fast genau auf den zehnten Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention haben die Abgeordneten mit breiter Mehrheit den Wahlrechtsausschluss von fast 10.000 Menschen mit Behinderungen beendet. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. und seine Mitgliedsorganisation, die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V., begrüßen diesen Beschluss ausdrücklich.
„Das Wahlrecht ist ein essenzielles politisches Grundrecht“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen. „Der niedersächsische Landtag hat diesem Grundrecht heute Geltung verschafft und den Wahlrechtsausschluss von gut 10.000 Menschen mit Behinderungen beendet. Wir haben lange dafür gekämpft, dass sich auch Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen am politischen Leben beteiligen können. Jetzt ist es endlich so weit, das ist ein echter Grund zu feiern.“ Bei den anstehenden Bürgermeister/-innenwahlen im Mai dürfen diese Menschen nun zum ersten Mal wählen – und dann auch bei allen folgenden Wahlen. Ihnen steht nun auch das passive Wahlrecht zu, sie dürfen sich also auch als Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen aufstellen lassen.
„Wir begrüßen den heutigen Beschluss des Landtags zum Wahlrecht – endlich können auch in Niedersachsen Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt ihrem Wahlrecht nachkommen“, sagt Holger Stolz, Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe. „Zehn Jahre nach Einführung der UN-Behindertenrechtskonvention wird damit ein von uns lange geforderter Meilenstein bei der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen erreicht.“ Gemeinsam setzen sich Paritätischer und Lebenshilfe auch für den Abbau von Barrieren, für bessere Bedingungen bei der schulischen Inklusion und für einen leichteren Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt ein.