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PMS 42/19 v. 03.12.2019
Der heutige 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. „Dieses Datum heute eignet sich gut, um das Jahr 2019 mit Blick auf die zahlreichen Gesetzesänderungen und Initiativen für Menschen mit Behinderungen Revue passieren zu lassen“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Vieles ist geglückt, einige Herausforderungen warten auf uns im kommenden Jahr.“
So ist es in diesem Jahr gelungen, eine Übergangsregelung für die nächste Umsetzungsphase des Bundesteilhabegesetzes für Niedersachsen auf den Weg zu bringen. Damit setzt die Eingliederungshilfe den Paradigmenwechsel fort: raus aus der Sozialhilfe, hin zum Recht auf Rehabilitation; weg von der Einrichtungsbezogenheit, hin zur Orientierung am Bedarf der einzelnen Person. Die Übergangsregelung gilt für zwei Jahre; in dieser Zeit müssen die Beteiligten – das Land, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die privat-gewerblichen Leistungsanbieter, die Kommunalen Spitzenverbände und der Landesbehindertenbeirat – einen tragfähigen Landesrahmenvertrag ausarbeiten.
„In den nächsten zwei Jahren werden wir uns dafür stark machen, dass am Ende der Übergangsregelung ein Landesrahmenvertrag steht, der allen Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf echte Teilhabe garantiert!“, betont Birgit Eckhardt.
Denn darum geht es: Der einzelne Mensch mit seinen Bedarfen, Wünschen und Zielen soll im Mittelpunkt stehen; jeder Mensch soll ein individuelles Hilfspaket bekommen, damit Teilhabe möglich wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt für den Paritätischen: die Novellierung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes. „Hier kann der Landtag einen ordentlichen Schritt nach vorn machen. Wir sind als Verbände in den Gesetzgebungsprozess eingebunden und werden uns nach Kräften dafür einsetzen, dass am Ende wirkliche Verbesserungen für die Menschen mit Beeinträchtigungen in Niedersachsen herauskommen“, sagt die Vorsitzende des Paritätischen Landesverbands. Ein großer Diskussionspunkt bleibt die Frage nach einem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit. Ein solches Zentrum könnte zum Beispiel Städte und Gemeinden, aber auch Unternehmen und Organisationen beraten, die sich aktiv für Barrierefreiheit einsetzen wollen. Der Paritätische setzt sich gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen schon lange für das Kompetenzzentrum ein. Die Politik lehnt dieses bislang ab.
All diese Bemühungen und Initiativen sollen auch dazu beitragen, dass Deutschland und Niedersachsen die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen, die im Jahr 2009 verabschiedet wurde. „Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention, das ist zu Recht ein Grund zu feiern“, sagt Birgit Eckhardt. „ Die Konvention ist ein Meilenstein, denn sie betont das Recht aller Menschen auf ein Leben inmitten der Gesellschaft. In vielen Ländern dieser Welt ist das nicht selbstverständlich. Insofern war dieses Übereinkommen ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu echter Teilhabe. Aber auch wir in Deutschland sind noch nicht am Ende dieses Wegs angelangt. Nehmen wir nur die unzureichende Barrierefreiheit unseres Gesundheitssystems. Wir haben noch ein ganzes Stück vor uns, bis alle Barrieren abgebaut sind und echte Teilhabe möglich wird. 2020 wird dafür ein entscheidendes Jahr.“