Aktuelles
Statement zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Niedersachsen
Anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention am 01. Februar 2018 erklärt die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V., Kerstin Tack:
"Die angekündigte Implementierung einer landesweiten Koordinierungsstelle zur Steuerung der Umsetzung und Überprüfung der Maßnahmen im Rahmen der Istanbul-Konvention in Niedersachsen ist sechs Jahre nach der Ratifizierung überfällig, besonders vor dem Hintergrund, dass eine bereits bestehende Koordinierungsstelle des Landes für Beratungseinrichtungen im Jahr 2022 aufgrund fehlender Weiterfinanzierung aufgelöst wurde.
Nach wie vor fehlt es in Niedersachsen an einer auskömmlichen Finanzierung der Gewaltschutzeinrichtungen und damit an einer Absicherung deren unverzichtbaren Angebots um landesweit Frauen und ihren Kinder schnell, unbürokratisch und wohnortnah Hilfe und Unterstützung anbieten zu können. Während die Fallzahlen und Arbeitsbelastung stetig steigen, kämpfen viele Einrichtungen des Gewaltschutzsystems in Niedersachsen aufgrund nicht ausreichender Finanzierung um ein Weiterbestehen sowie das Aufrechterhalten all ihrer Angebote. Umso dringender braucht es jetzt die von der Bundesregierung versprochene bundeseinheitliche Grundlage zur finanziellen Absicherung sowie zum Ausbau des Gewaltschutzsystems."
Beratung und Unterstützung, sichere und anonyme Schutzräume sowie eine zugängliche Unterkunft zu jeder Tages- und Nachtzeit finden Frauen und ihre Kinder unter anderem in den über 40 Gewaltschutzeinrichtungen des Paritätischen Niedersachsen, darunter Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt.