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Verbände warnen: Anspruch auf Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen muss gewahrt bleiben!
Der Paritätische Niedersachsen und die Lebenshilfe Niedersachsen betonen im Vorfeld der anstehenden Haushaltsberatungen des Niedersächsischen Landtages, dass Menschen mit Beeinträchtigungen einen in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegten Anspruch auf individuelle Teilhabe unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage haben. „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist auch in Niedersachsen geltendes Recht und steht nicht zur Disposition“, betont Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen. Für beide Verbände gilt daher, dass auch Tarifsteigerungen bei den Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe vollumfänglich refinanziert werden müssen. „Es kann nicht sein, dass Leistungen der Lebenshilfen wirtschaftlich unter Druck geraten und so Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen gefährdet würden“, sagt Frank Steinsiek, Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen.
Beide Verbände fordern die Politik auf, zentrale Bausteine für eine gute Versorgung sicherzustellen:
• Auskömmliche Refinanzierung der Tarifsteigerungen für die Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe
• Menschen in den Mittelpunkt stellen: Personenzentrierte Angebote z.B. durch den begleitenden Dienst im besonderen Wohnen
• Gute Versorgung für Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf
• Kosten der Assistenz im Krankenhaus
• Kosten der Assistenz für Werkstatträte zur Stärkung der Selbstvertretung
• Finanzierung der Heilerziehungspflege-Schulen durch auskömmliches Schulgeld, so dass die Ausbildung gesichert ist