Betreuungsverein
Informationen zur Vollsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
In einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer Sie in bestimmten oder allen Lebensbereichen vertritt, wenn Sie hierzu selbst nicht mehr in der Lage sind. Die Vorsorgevollmacht ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen. Da eine Kontrolle von außen nicht erfolgt, ist Vertrauen die wesentliche Grundlage zur Erteilung einer solchen Vollmacht. Deshalb sollten Sie sich in jedem Fall vor Erteilung der Vollmacht mit der von Ihnen vorgesehenen Person, mit Familie, Freunden und rechtskundigen Personen ausgetauscht haben.
Die Vorsorgevollmacht ist an keine inhaltliche oder äußere Form gebunden, sollte jedoch schriftlich verfasst sein. Sollen in ihr auch Grundstücksgeschäfte geregelt sein, ist die notarielle Beurkundung erforderlich. Es gibt verschiedene Formularvordrucke, die Sie darauf prüfen sollten, ob Sie Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen entsprechen. Die Vorsorgevollmacht sollte die im Bedarfsfall zu regelnden Aufgaben klar und unmissverständlich benennen. Sie kann mit einer Betreuungsverfügung und / oder Patientenverfügung kombiniert sein.
Eine Vorsorgevollmacht sollte regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) geprüft und bei Bedarf geändert werden. Sie kann solange geändert oder auch widerrufen werden, wie Sie geschäftsfähig sind. Informieren Sie alle beteiligten Personen, wo sich Ihre Vorsorgevollmacht befindet. Sie können die Vollmacht entweder an einem sicheren Platz zu Hause aufbewahren oder bei einer Person Ihres Vertrauens hinterlegen. Der Hinweis auf das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht, z.B. durch ein mitgeführtes Kärtchen, hilft im Bedarfsfall den Bevollmächtigten schnell zu informieren.
Auf dieser Seite kann nur ein grober Überblick über die Vorsorgevollmacht gegeben werden.
Wir empfehlen Ihnen vor Erteilung einer solchen Vollmacht in jedem Fall eine Beratung.
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Flyer "Richtig vorsorgen"
Vorsorgevollmacht
Hinweise zur Patientenverfügung