Pflegerische Dienste
Krankenversicherung
Allgemeines zur Krankenversicherung
Hier sind die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt, die außerhalb von Einrichtungen (wie Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen oder stationären Pflegeheimen) für die Versorgung von Versicherten erbracht werden und so die häusliche Versorgung ("Häusliche Krankenpflege") mit sicher stellen.
Im Pflegeheim werden von der Krankenkasse in der Regel keine Leistungen der Behandlungspflege finanziert. Die Finanzierung der notwendigen Behandlungspflege erfolgt dort über die Pflegeversicherung (und Eigenanteile). Die Ausnahmen von dieser Regel finden Sie hier.
Weitere Leistungen der Krankenversicherung im Zusammenhang mit der Pflege sind die Soziotherapie, die Familienpflege (Haushaltshilfe), die Unterstützung der Hospizarbeit und die Hilfsmittel der Krankenversicherung.
Hier finden Sie die Regelungen zur Zuzahlung im Bereich der Krankenversicherung.
- Hier finden Sie den aktuellen Gesetzestext zur Krankenversicherung (über "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums für Justiz).
Die Krankenversicherung finanziert die Behandlung von Erkrankungen zu Hause, wenn ein Arzt eine entsprechende Therapie (zum Beispiel "Häusliche Krankenpflege") verordnet hat. Pflegebedürftigkeit ist in diesem Sinne keine Erkrankung, dennoch sind Pflegebedürftige häufig auch im medizinischen Sinne krank.
- Häusliche Krankenpflege
- Soziotherapie
- Haushaltshilfe / Familienpflege
- Spezialisierte Palliativversorgung
- Hospizarbeit
- Hilfsmittel
- Zuzahlungen
Alle weiteren Dienstleistungen, die beispielsweise durch Pflegedienste, Pflegeheime oder andere Dienstleister erbracht werden, sind privat zu finanzieren.