Die Hospitzarbeit begleitet Menschen in ihrer letzten Lebensphase und ist eine wichtige Ergänzung der behandlungspflegerischen Leitungen wie der Spezialisierten Palliativversorgung.
Über die Krankenversicherung werden sowohl ambulante als auch stationäre Hospizleistungen finanziert (§39a SGB V).
Versicherte haben auch Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung (§39b SGB V) durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung. Der Anspruch umfasst auch die Erstellung einer Übersicht der Ansprechpartner der regional verfügbaren Beratungs- und Versorgungsangebote. Die Krankenkasse leistet bei Bedarf Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme und Leistungsinanspruchnahme.
Ambulante Hospizdienste
Ambulanten Hospizdienste erbringen palliativ-pflegerische Beratung und Unterstützung durch entsprechend qualifizierte, meist ehrenamtliche, Kräfte bei Ihnen Zuhause. Im Vordergrund der Hospizarbeit steht die menschliche Zuwendung und Begleitung. Sie ergänzt die darüber hinaus evtl. notwendigen grundpflegerischen und behandlungspflegerischen Leistungen durch einen Pflegedienst.
- Diese "Sterbebegleitung" setzt also frühzeitig an, auch wenn überhaupt (noch) kein Pflege-, oder Palliativpflegebedarf besteht. Bspw. werden Patienten mit Tumorerkrankungen auch zu Chemotherapien begleitet oder die Hospizdienstkräfte sind im Anschluss daran "einfach nur" zu Hause anwesend.